Wenn Studieninteressierte nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, sie haben also weder die allgemeine Hochschulreife noch die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung vorweisen können, dann können sie dennoch ihren Studienwunsch verwirklichen. Häufig wird dann vereinfacht vom „Studieren ohne Hochschulreife“ gesprochen.
Beim Studieren ohne Hochschulreife, also ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, wird zwischen dem fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen und dem Zugang für sonstige beruflich Qualifizierte unterschieden.
Die Zentralen Studienberatungen beraten die Studieninteressierten, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, umfassend in allen Bereichen: von der Studienwahl, über den Zugang ins Studium und der Studienvorbereitung bis hin zum Studienstart.