In NRW wird die Vergabe der Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Studiengängen aufgeteilt: Abzüglich der Plätze in den sogenannten Sonderquoten (z.B. Härtefälle, Bildungsausländer, Zweitstudium) werden 20 % der Studienplätze nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Die übrigen 80 % der Plätze werden über das „Auswahlverfahren der Hochschule“ aufgeteilt. Hier darf jede Hochschule im Rahmen vorgegebener Regeln entscheiden, wie die Studienplätze vergeben werden. Z.B. verbessert sich bei einigen Hochschulen die HZB Note je Wartesemester um 0,1. Manche Hochschulen berücksichtigen Motivationsschreiben, abgeleistete Dienste oder berufliche Ausbildungen.
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