Beim Staatsexamen handelt es sich um eine akademische Abschlussprüfung, die nicht von der Hochschule, sondern von einer staatlichen Behörde abgenommen wird. Das Studium der Human-, Zahn- und Tiermedizin, der Rechtswissenschaft, der Pharmazie sowie das Studium einiger Lehrämter schließen mit dem Staatsexamen ab.
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