Ein Wartesemester bezeichnet die Zeit, in der Studienbewerber und Studienbewerberinnen nach dem Erwerb ihrer Fachhochschulreife oder ihres Abiturs an keiner Hochschule im deutschen Bundesgebiet eingeschrieben sind. In der Regel verbessern sie die Chancen bei der Bewerbung auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, bei der Bewerbung um Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie Pharmazie spielen sie keine Rolle. Die Wartesemester werden nach den jeweiligen Semesterzeiten an den Hochschulen gezählt.
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