Allen Angeboten der Zentralen Studienberatungen liegt ein gemeinsames Beratungsverständnis zugrunde. Die Studienberatung ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, ergebnisoffen, freiwillig, ressourcenorientiert und an den Interessen der Ratsuchenden ausgerichtet:
• Sie ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zu ihren Beratungsangeboten (z.B. offene Angebote; kostenfreie Beratung).
• Sie stellt Fragen, Bedürfnisse und Kontextbedingungen der Ratsuchenden in den Mittelpunkt.
• Sie berücksichtigt die Vielfältigkeit ihrer zu Beratenden und ist sich der Diversität bewusst (z.B. Zuwanderungsgeschichte, Bildungsbiographie und -hintergrund, Geschlecht, Einschränkungen durch chronische Erkrankungen und Behinderungen).
• Sie hilft, den Prozess der Studienorientierung zu strukturieren.
• Sie stellt den Ratsuchenden die notwendigen Informationen zur Verfügung. Sie hilft, die Komplexität der vielfältigen Informationen zu reduzieren und deren individuelle Bedeutung zu reflektieren, um auf dieser Basis eine sachgerechte Entscheidung zur Studienwahl, zum Studienort und zur Studienorganisation herbeizuführen.
• Sie stärkt die Selbstkompetenz der Ratsuchenden und unterstützt den Entscheidungsprozess.
• Sie basiert auf den aktuell rechtlichen Rahmenbedingungen (Zulassungs-/Prüfungsrecht, etc.) und gibt rechtsverbindliche Auskünfte.
• Sie steht im gesamten Studienverlauf bei allen studienbedingten (persönlichen) Fragen und auch bei der Suche nach Alternativen zum gewählten Studiengang beratend zur Seite.