Akkreditierung bezeichnet die Qualitätssicherung der Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Die Akkreditierung erhalten die Studiengänge einer Hochschule nach einem externen Begutachtungsverfahren, das der Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit von Studiengängen dient. Entweder werden die Studiengänge von externen Akkreditierungsagenturen begutachtet (Programmakkreditierung) oder das Qualitätssicherungssystem der Hochschule (Systemakkreditierung). Über die Akkreditierung, die in der Regel nach 5 Jahren zu erneuern ist, entscheidet der Akkreditierungsrat als gemeinsame Einrichtung der Länder auf Grundlage des Studienakkreditierungsstaatsvertrags.