Das Ableisten eines Dienstes kann im Bewerbungsverfahren der zulassungsbeschränkten Studiengänge positiv berücksichtigt werden. Als Dienst ist z.B. das Ableisten eines freiwilligen Wehrdienstes, ein FSJ o.ä. gemeint. Was konkret von der Hochschule als Dienst anerkannt wird, regelt die jeweilige Hochschule.
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