Durch eine Exmatrikulation erlischt der Studierendenstatus. Studierende können sich freiwillig exmatrikulieren oder werden ggf. automatisch exmatrikuliert. Gründe sind z.B. ein freiwilliger Abbruch des Studiums, eine endgültig nicht bestandene Prüfung oder das erfolgreiche Bestehen des Studiums.

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
© 2021 Studienorientierung NRW
crossmenu