Mit einem Härtefallantrag können Umstände geltend gemacht werden, die die sofortige Zulassung zum Studium begründen. Für die Fälle außergewöhnlicher Härte werden bis zu fünf Prozent der jeweils verfügbaren Studienplätze vorgehalten.

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
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