Das Losverfahren ist eine spezielle Form der Studienplatzvergabe nach dem Zufallsprinzip. Die Hochschule führt das Losverfahren erst dann durch, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) durchgeführt wurden und trotzdem noch Studienplätze unbesetzt sind. In das Losverfahren werden auch Studienplätze aufgenommen, die aufgrund eines Rücktritts von der Immatrikulation wieder frei geworden sind. Am Losverfahren können auch diejenigen teilnehmen, die sich vorher nicht für einen Studiengang beworben haben.
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