Lat. numerus für ‚Zahl, Anzahl‘ und clausus für ‚geschlossen‘ und bedeutet etwa ‚beschränkte Anzahl‘. Der NC gibt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist und somit nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vergeben werden kann. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach einem festgelegten Verfahren. Der NC gibt die Auswahlgrenzen (z.B. Note und Wartesemester) der vergangenen Bewerbungsverfahren an. Die Auswahlgrenzen der Bachelorstudiengänge sind keine feststehenden Werte, die im Vorfeld durch die Hochschule festgelegt werden, sondern wurden durch die Bewerberinnen und Bewerber in den vorherigen Bewerbungsverfahren bestimmt.
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