Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung (körperliche Behinderung, eine chronische/psychische Erkrankung) können im Verlauf eines Studiums sowie bei Prüfungen besondere Situationen entstehen. Beispielsweise müssen Anwesenheitspflichten erfüllt sein und Praktika oder Auslandsaufenthalte während des Studiums absolviert werden. Dies können Studierende mit Beeinträchtigungen oft nicht in der vorgegebenen Weise oder in der vorgesehenen Zeit erbringen. Ein Nachteilsausgleich kompensiert individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen im Studium.

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
© 2021 Studienorientierung NRW
crossmenu