Die Regelstudienzeit gibt die Anzahl der Semester an, die bis zum Abschluss eines Studiengangs nach der Prüfungs- oder Studienordnung des jeweiligen Studiengangs an der jeweiligen Hochschule vorgesehen ist. Sie gewährleistet Studierenden, dass das Studium und die damit verbundene Lehre und auch Prüfungen in der angegebenen Anzahl der Semester angeboten und auch absolviert werden kann. Die individuelle Studienzeit kann diese Anzahl auch unter- oder überschreiten.

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
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