In bestimmten Fällen (Auslandsstudium, freiwilliges Praktikum, Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit, Pflege von Angehörigen, Unternehmensgründung) können Studierende ein Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt, was dazu führt, dass in dieser Zeit kein Bezug von BaföG möglich ist.