Studierende haben die Möglichkeit, an anderen Hochschulen eine Zweithörerschaft zu beantragen, und somit dort Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen.

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
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