Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für die Zulassung an einer deutschen Hochschule ist abhängig von dem Studiengang, den Sie studieren möchten. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben Sie sich zentral über die Website www.hochschulstart.de der Stiftung für Hochschulzulassung. Bei zulassungsfreien Studiengängen erfolgt die Einschreibung entweder direkt über die Hochschule oder ebenfalls über www.hochschulstart.de. Informationen zum Bewerbungsverfahren für Ihren Wunschstudiengang erhalten Sie direkt bei der Zentralen Studienberatung der jeweiligen Hochschule.
DoSV
Die Abkürzung DoSV steht für Dialogorientiertes Serviceverfahren. Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag staatlich anerkannter Hochschulen durchgeführt. Das Verfahren koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte und vereinzelt auch zulassungsfreie Studiengänge.
Im DoSV laufen alle Informationen zum Bewerbungsprozess zusammen, sodass Bewerberinnen und Bewerber jederzeit wissen, ob ein Zulassungsangebot vorliegt und Hochschulen sofort darüber informiert werden, wenn ein Zulassungsangebot angenommen wurde. Das System ist somit ein Kommunikationsknotenpunkt, sodass Studienplätze bundesweit systematisch verteilt werden können.
ZV
ZV steht für Zentrales Vergabeverfahren. Das Zentrale Vergabeverfahren ist in das Dialogorientierte Serviceverfahren integriert und dient der Bewerbung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert im Auftrag der Bundesländer den Bewerbungsprozess für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge. Dies ist nötig, da es für diese Studiengänge bundesweit stets wesentlich mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt und die Vergabe somit zentral koordiniert werden muss, um flächendeckend Fairness zu gewährleisten.
Quelle: www.hochschulstart.de
Zulassungsverfahren
Die Studiengänge in Deutschland unterscheiden sich hinsichtlich der Zulassungsmöglichkeiten in zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge. Zudem können bei Studiengängen mit einem hohen und zumeist spezifischen Anteil an fachpraktischen Studienanteilen das Bestehen eines Auswahlverfahrens oder einer Eignungsprüfung gefordert sein, bevor Sie sich für einen Studiengang bewerben, einschreiben oder anmelden können.
Zulassungsfreie Studiengänge
Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es eine unbegrenzte Anzahl an Studienplätzen. Sofern die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist hier in der Regel der Studienplatz sicher. Sie müssen sich lediglich fristgerecht an Ihrer Wunschhochschule einschreiben. Informationen zur den Zugangsvoraussetzungen sowie Einschreibefristen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung der jeweiligen Hochschule.
Auch wenn es eine unbegrenzte Anzahl an Studienplätzen gibt, kann in Studiengängen mit einem hohen und spezifischen Anteil an fachpraktischen Studienanteilen, wie beispielsweise Kunst, Design oder Musikwissenschaften, eine Eignungsprüfung gefordert sein. Informieren Sie sich hierzu direkt bei der Zentralen Studienberatung an der Hochschule.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Da es bei diesen Studiengängen mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze innerhalb des Auswahlverfahrens ist nach gesetzlichen Quoten geregelt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird grundlegend zwischen „örtlich zulassungsbeschränkten“ und „bundesweit zulassungsbeschränkten“ Studiengängen unterschieden.
Örtlich zulassungsbeschränkt bedeutet, dass es sich um einen Studiengang handelt, der an einer bestimmten Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden häufig auch als NC-Studiengänge bezeichnet. NC steht für Numerus Clausus, d.h. geschlossene Anzahl.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge sind bundesweit an allen Hochschulen zulassungsbeschränkt und unterliegen einem Numerus Clausus. Dies betrifft die Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.
Weitere Informationen zu den zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie den Bewerbungsfristen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung an der Hochschule.
Numerus Clausus
Der Numerus Clausus (NC) meint die Durchschnittsnote für einen Studiengang, in dem nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen verfügbar sind. Die Durchschnittsnote ergibt sich in jedem Vergabeverfahren an den Hochschulen stets wieder neu, sodass die NC-Vergabeverfahren der letzten Semester nur als einzelner Orientierungsaspekt anzusehen sind. Bei Fragen bieten Ihnen die Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen Hilfestellungen.
Eignungsprüfung und Auswahlverfahren
Eine Eignungsprüfung oder ein Auswahlverfahren ist bei Studiengängen vorgesehen, bei denen der Nachweis der (Fach-)Hochschulreife oder der beruflichen Qualifikation nur bedingt auf die Studierfähigkeit schließen lässt. Aus diesem Grund werden bei diesen Studiengängen Prüfungen durchgeführt, die meist vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren stattfinden. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt bei Bestehen der Eignungsprüfung entweder ausschließlich auf der Basis des Ergebnisses der Eignungsprüfung oder in Kombination mit weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
(In Studiengängen wie Architektur oder im Bereich des Ingenieurwesens kann ein Vorpraktikum notwendig sein, bei Architektur kann es zudem zusätzlich eine Eignungsprüfung geben. Bei sprachwissenschaftlichen Studiengängen, wie Anglistik oder Romanistik ist vorab unter Umständen ein Spracheignungstest erforderlich. In Studiengänge der Fachbereiche Kunst und Design, Musik- oder Sportwissenschaft und Schauspiel oder Tanz kann eine Eignungsprüfung erforderlich sein.)
Informieren Sie sich in jedem Fall vorab an der jeweiligen Hochschule über etwaige Eignungsprüfungen und Auswahlverfahren sowie deren Verfahrensfristen für Ihren Wunschstudiengang.
Vergabeverfahren und Quoten
Die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt nach gesetzlich festgelegten Quoten.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin sowie Zahnmedizin) erfolgt nach Abzug der Vorabquote die Vergabe der Studienplätze wie folgt:
In der Vorabquoten werden bis zu zwei Zehntel der zu Verfügung stehenden Studienplätze für internationale Bewerbende, Minderjährige, Zweitstudienbewerbende, Sanitätsoffiziersdienstgradinhabende der Bundeswehr und Bewerbende mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung und auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de.
Örtlich zulassungsbeschränkt
Die Vergabe von örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt nach Abzug der Vorabquote wie folgt:
oder
oder
In der Vorabquote ist die Vergabe der Studienplätze wie folgt geregelt:
= je mindestens ein Platz
Weitere Informationen zur Vergabe von Studienplätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung an der jeweiligen Hochschule.
Quellen: www.hochschulstart.de, studiTrainees „NC, Zugang und Zulassung zum Studium“; Präsentationsunterlagen der Hochschule Hamm-Lippstadt zur allgemeinen Studienorientierung