Bildnachweis: Westfälische Hochschule

Zugangsvoraussetzungen

Um an einer Hochschule in NRW studieren zu können, müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Die wichtigste Voraussetzung ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Hinzu können weitere Anforderungen wie Vorpraktika, Sprachkenntnisse oder Eignungsprüfungen kommen.


Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
In den meisten Fällen weisen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch eine bestimmte schulische Vorbildung (Hochschulreife) nach. Es gibt mehrere Bildungsabschlüsse, die dazu berechtigen, an einer Hochschule in NRW zu studieren (vgl. § 49 HG):
Mit einer allgemeinen Hochschulreife (Abitur) können Sie (uneingeschränkt) alle Studiengänge an allen Hochschultypen studieren.
Eine fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge.
Durch eine Fachhochschulreife haben Sie die Berechtigung, an Fachhochschulen zu studieren.

Studieren ohne Hochschulreife
Auch ohne eine schulische Hochschulzugangsberechtigung besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium aufzunehmen. Dafür existieren in NRW die folgenden Zugangswege (vgl. BBHZVO):
Meisterinnen und Meister oder vergleichbar Qualifizierte sind durch ihre Aufstiegsfortbildung berechtigt, alle Studiengänge an allen Hochschultypen zu studieren.
Mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung und einer i. d. R. mindestens dreijährigen Tätigkeit im erlernten Beruf ist es möglich, fachlich entsprechende Studiengänge zu studieren.
Durch eine berufliche Ausbildung und eine i. d. R. mindestens dreijährige Berufspraxis bzw. eine der beruflichen Beschäftigung gleichwertige Tätigkeit (z.B. Erziehungsarbeit, FSJ etc.) besteht die Möglichkeit, Fächer zu studieren, die nicht dem bisherigen Berufsweg entsprechen. Hierzu muss entweder ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule absolviert werden.

Ausländische Hochschulreife
Auch mit einer ausländischen Hochschulreife können Sie in NRW studieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu muss z. B. Ihr Bildungsnachweis in dem Land, in dem Sie diesen erworben haben, zu einem Hochschulstudium berechtigen und in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden (vgl. GIVO).

Weitere Zugangsvoraussetzungen, wie beispielsweise der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen oder ein Visum, können hinzukommen.

Weitere Voraussetzungen
Zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie in einigen Studiengängen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Vor allem in den Fächergruppen Sport, Kunst, Musik oder Design ist das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich, aber auch bei anderen Studiengängen können Eignungsprüfungen verlangt werden. In diesen weisen Sie nach, dass Sie die passenden Fähigkeiten für das gewünschte Studium mitbringen.
In Studiengängen, in denen Lehrveranstaltungen entweder teilweise oder komplett in einer anderen Sprache durchgeführt werden, sind meist Fremdsprachenkenntnisse eines bestimmten Niveaus erforderlich. Oft müssen Fremdsprachenkenntnisse auch bei Studiengängen nachgewiesen werden, in denen die Lektüre fremdsprachiger Literatur vorgesehen ist.
Der Nachweis eines Vorpraktikums ist bei vielen Studiengängen an Fachhochschulen notwendig. Vorpraktika sollen einen Einblick in fachbezogene Inhalte und das mögliche spätere Berufsleben geben.

Quellen:
Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG). URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=482245
Hochschulkompass. URL: https://www.hochschulkompass.de/home.html
Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung – BBHVZO). URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=64220161121085632202
Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO). URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14495

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