Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um das Thema "Studium" finden sich hier.

Orientierung

Worin unterscheidet sich ein Teilzeitstudium von einem Vollzeitstudium?
Ein Teilzeitstudium ist für alle diejenigen eine Alternative, die neben dem Beruf oder Betreuungsaufgaben, wie z.B. der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen, studieren möchten.
Beim Teilzeitstudium steht im Vergleich zum Vollzeitstudium eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der die Studienleistungen erbracht werden.
Was ist ein duales Studium?
Ganz einfach ausgedrückt: während eines dualen Studiums führt man noch eine weitere Tätigkeit neben dem Studium aus. Die meisten kennen das ausbildungsintegrierte duale Studium, man verknüpft also Ausbildung und Studium. Aber auch ein Training on the Job, also ein praxisintegrierendes duales Studium ist möglich. Hierbei ist man nicht an ein staatlich anerkanntes Ausbildungssystem gebunden, sondern kann mit dem jeweiligen Unternehmen die Inhalte und Arbeitsbereiche individuell festlegen. Genauso zählt das berufsintegrierende oder berufsbegleitende Studium zum dualen Modell.
Was ist ein berufsintegrierendes duales Studium?
Ein berufsintegrierendes duales Studium richtet sich vor allem an Studieninteressierte mit abgeschlossener Berufsausbildung und/oder mehrjähriger Berufserfahrung. Das Studium dient meist der beruflichen Weiterbildung und verbindet ein Studium auch inhaltlich mit einer beruflichen Tätigkeit. Der Zugang kann auch ohne Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife möglich sein. Die betriebliche Freistellung der Studierenden wird in einem Vertrag zwischen Hochschule, Studierender bzw. Studierendem und Unternehmen vereinbart.
Für wen eignet sich ein berufsbegleitendes Studium?
Ein berufsbegleitendes Studium ermöglicht es Berufstätigen, neben dem Beruf zu studieren. Ein berufsbegleitendes Studium ist meist so organisiert, dass es auch mit einer Berufstätigkeit in Vollzeit vereinbar ist. Es gibt aber auch Teilzeitstudiengänge, die als berufsbegleitendes Studium absolviert werden können. Hierzu zählen unter anderem viele Fernstudiengänge.
Was ist das Fernstudium?
Das Fernstudium erlaubt Studieren, das räumlich und zeitlich unabhängig vom Lehrenden ist. Es beruht im Wesentlichen auf angeleitetem Selbststudium. Charakteristisch für ein Fernstudium ist die Online-Lehre. Präsenzzeiten sind auf das notwendige Minimum reduziert und werden für Prüfungen sowie für einzelne Lehrveranstaltungen, in der Regel am Wochenende, genutzt.
Was sind Module?
Vereinfacht ausgedrückt: Module bündeln das, was zusammengehört. Module sind nach inhaltlichen und thematischen Gesichtspunkten gebildete Einheiten, die sich über ein oder zwei Semester erstrecken. Diese Einheiten können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen: klassische Formen wie Vorlesungen, Übungen, Seminare, aber auch neue Formen multimedialen und internetbasierten Lernens können Elemente von Modulen sein.

In den Studiengängen, die noch mit bspw. dem Staatsexamen abschließen, werden die Studiengänge etwas anders strukturiert.
Was sind Leistungspunkte bzw. Credits oder ECTS?
Leistungspunkte (LP), Credit Points (CP) oder auch ECTS Punkte (European Credit Transfer System) sind ein quantitatives Maß für den voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwand (workload) der Studierenden, der erforderlich ist, um die erwarteten Kompetenzen in den Bachelor– oder Masterprogrammen zu erwerben. In einem 6-semestrigen Bachelor-Studium müssen mindestens 180 Leistungspunkte erworben werden. In jedem Semester also ca. 30 Leistungspunkte. Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie die Anzahl der LP für jede Lehrveranstaltung und damit auch eine prozentuale Wertigkeit der Note(n) aus diesem Modul für die Gesamtnote des Bachelorabschlusses.
Was bedeuten Bachelor und Master?
Bachelor und Master bezeichnen Studienabschlüsse, die aufeinander aufbauen. Der Bachelor ist der erste qualifizierende Hochschulabschluss und ist Voraussetzung für den Master. Ein Bachelorstudium kann, je nach Studienfach, in der Regel 6 – 9 Semester (3 – 4,5 Jahre) dauern. Das Masterstudium dauert in Abhängigkeit davon meistens 2 – 5 Semester (1 - 2,5 Jahre). Im Anschluss an das Masterstudium besteht die Möglichkeit zu promovieren und eine sogenannte Dissertation, die Doktorarbeit, zu schreiben.
Wie kann ich herausfinden, welcher Studiengang zu mir passt?
Studienwahlorientierung und Studienfachwahl sind sehr individuelle Prozesse, die ganz von Ihren persönlichen Vorlieben, Interessen, Stärken und Schwächen abhängen. Schauen Sie sich die Studienfelder und die dazugehörigen Studiengänge genau an. Passen die Inhalte zu Ihnen und Ihren Fähigkeiten? Klingen sie spannend? Welche Schwerpunktmöglichkeiten gibt es? Für welche potentiellen beruflichen Tätigkeiten qualifiziert der Studiengang? Ist ein Auslandsaufenthalt möglich/verpflichtend? Gibt es Praxisphasen oder bspw. ein ganzes Praxissemester? Haben Sie Interesse an den einzelnen Modulen? Dann macht es häufig Sinn, den Hochschulbetrieb einmal kennenzulernen, den Campus live zu besuchen und an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Dafür bieten die Hochschulen verschiedenste Schnupperprogramme an.
Was ist das Schnupperstudium?
An vielen Hochschulen ist es möglich, bereits vor dem Abitur ein Schnupperstudium (auch Frühstudium genannt) zu absolvieren. Hierbei kann es sich um strukturierte Programme, wie bspw. ein gesamtes Semester mit der Möglichkeit Leistungen zu erbringen, handeln oder um freie Formate, wie bspw. der Besuch mehrerer Vorlesungen ohne Leistungserbringung. Im Schnupperstudium besucht man ganz reguläre ausgewählte Vorlesungen in einem oder mehreren Fächern. In jedem Falle soll es dazu beitragen, sich vor der Studienwahl besser zu orientieren und zu einer fundierten Studienentscheidung zu kommen. Die Zentrale oder Allgemeine Studienberatung jeder Hochschule informiert über entsprechende Möglichkeiten.
Was sind Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften?
Eine starke Praxis- und Anwendungsorientierung zeichnet die gegenüber den Universitäten etwa doppelt so vielen deutschen Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) aus. Das Fächerspektrum an Fachhochschulen / HAW ist meist nicht so umfangreich wie an Universitäten und konzentriert sich oft auf technisch-ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Bereiche. In Deutschland gibt es zudem rund 30 Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder, die für die Laufbahn des gehobenen Dienstes ausbilden und nur von Beamten und Beamtinnen des Öffentlichen Dienstes besucht werden können. Für das Studium an Fachhochschulen qualifiziert neben dem Abitur auch die volle Fachhochschulreife.
Worin unterscheiden sich staatliche und private Hochschulen?
Der offensichtlichste Unterschied zwischen einer privaten und einer staatlichen Hochschule ist die Art der Finanzierung. Private Hochschulen sind in privater Trägerschaft und werden meist vollständig durch die Studiengebühren finanziert. Staatliche Hochschulen werden hauptsächlich aus Steuergeldern finanziert. An staatlichen Hochschulen fällt in NRW ein Semesterbeitrag in Höhe von ca. 300€ an, von dem ca. die Hälfte durch das Semesterticket entsteht. An privaten Hochschulen sind es Studiengebühren zwischen 300€ und 1500€. An staatlichen Hochschulen gibt es bei einigen Studiengängen eine Zulassungsbeschränkung, meist in Form eines NCs. An vielen privaten Hochschulen muss man sich – häufig notenunabhängig - über Auswahltests und persönliche Gespräche qualifizieren. Vor allem das Angebot an dualen und berufsbegleitenden Studiengängen ist an den privaten Hochschulen größer. Private Hochschulen bieten teils stark spezialisierte Studiengänge in einzelnen Studienfeldern an. Die Studienformen sind häufig noch stärker strukturiert als an staatlichen Hochschulen und die Inhalte vergleichsweise weniger flexibel vorgegeben. Für den Betrieb benötigen die Hochschulen eine Akkreditierung durch das jeweilige Bundesland. Um eine Akkreditierung zu bekommen, werden das Leitbild, Finanzierungskonzept, Personal und andere Dinge geprüft. Wenn eine Hochschule akkreditiert ist, kann sie staatlich anerkannt werden. Zusätzlich dazu muss aber auch jeder einzelne Studiengang akkreditiert werden. Auch private Hochschulen müssen ihre Studiengänge akkreditieren lassen, wenn sie staatlich anerkannt sein wollen. Es kann für ein weiterführendes Studium, das spätere Berufsleben und für potentielle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen wichtig sein, dass ein Studiengang bzw. eine Hochschule staatlich anerkannt ist.
Was bedeutet Vollzeitstudium?
Die meisten Studiengänge werden in Vollzeit studiert. Das bedeutet, man nimmt tagsüber an Veranstaltungen der Hochschule teil und widmet sich ganz dem Studium. Wenn man in Vollzeit studiert, beträgt die Regelstudienzeit bei Bachelorstudiengängen sechs bis acht Semester und bei Masterstudiengängen zwei bis vier Semester.
Was sind Universitäten?
In Deutschland gibt es aktuell etwas mehr als 100 Universitäten. Universitäten sind meist stark (grundlagen-)forschungsorientiert und zeichnen sich durch ein breites Fächerspektrum aus. Einige Universitäten haben sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert (z.B. Technik, Kunst oder Medizin). Ebenfalls zu den Universitäten zählen viele kirchliche und Philosophisch-Theologische Hochschulen sowie die Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg, die dort für die Lehramtsausbildung verantwortlich sind. Einige Studiengänge werden in Deutschland nur von Universitäten angeboten. Dazu gehören die Lehramtsstudiengänge, Medizin, Pharmazie oder bspw. Jura. Für das Studium an Universitäten wird nahezu immer das Abitur benötigt.
Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zu Themen rund um das Studium an einer Hochschule habe?
Sie können sich mit Ihren Fragen jederzeit an die Zentralen Studienberatungen der Hochschulen wenden und eine offene Sprechstunde wahrnehmen oder einen Termin zur individuellen Einzelberatung vereinbaren.
Tiefer gehende fachliche Fragen, z. B. zum Studienverlauf oder einzelnen Modulen, beantworten Ihnen die Studienfachberater und Studienfachberaterinnen der jeweiligen Fachbereiche.

Voraussetzungen

Kann ich auch ohne Hochschulzugangs-Berechtigung studieren?
Wenn Sie eine Ausbildung abgeschlossen und zusätzlich bspw. über eine mehrjährige Berufserfahrung, eine zweite Ausbildung oder einen Meistertitel verfügen (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte), kann ein Studium auch ohne ein Zeugnis der Hochschulreife ein möglicher Weg sein. Je nachdem, welche berufliche Vorbildung Sie mitbringen und welchen Studiengang Sie anstreben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten des Hochschulzugangs.
Gibt es noch weitere Zugangskriterien neben der Hochschulreife?
Wenn Studieninteressierte die Hochschulzugangsvoraussetzungen erfüllen, muss dies jedoch nicht bedeuten, dass Sie auch direkt zum Studium zugelassen werden. Vor der Zulassung zum Studium kann die Hochschule beispielsweise eine erfolgreich bestandene Eignungsprüfung, ein Eignungsgespräch oder ein Probestudium von Ihnen verlangen. Außerdem können für die Zulassung weitere Voraussetzungen definiert werden, z.B. Mindestnoten, Sprachkenntnisse, Vorpraktika sowie die Einhaltung formaler Vorgaben. Nur wenn alle diese Kriterien erfüllt und nachgewiesen werden, kann ein Studienplatzangebot auch angetreten werden. Genaue Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen erfragen Sie am besten direkt bei der Zielhochschule.
Was ist eine Eignungsfeststellungs-Prüfung?
Für einige Studiengänge ist die Teilnahme an einer Eignungsprüfung notwendig. Ziel der Eignungsfeststellung ist es, besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Talente zu überprüfen. Häufig spielt bei Studiengängen, deren Plätze über ein Eignungsverfahren vergeben werden, die Note keine oder eine untergeordnete Rolle. Die Anmeldefristen für die Eignungsprüfungen liegen häufig vor den Bewerbungsfristen für Studiengänge. Informieren Sie sich hier frühzeitig über relevante Daten, die Anforderungen und Vorbereitungsmöglichkeiten bei den Zentralen Studienberatungen und in den Fachbereichen.
Benötige ich ein Vorpraktikum?
Für die Bewerbung oder zur Einschreibung in einige Studiengänge ist es nötig, bereits vor Studienbeginn, teilweise auch vor der Bewerbung um einen Studienplatz, ein sog. Vorpraktikum zu absolvieren. Nähere Informationen dazu erhält man stets bei der Zielhochschule (Webseite oder Studienberatungen).
Welche Deutsch-/Sprachkenntnisse benötige ich?
Wenn man sich für ein Studium bewirbt, muss man i.d.R. ausreichende Sprachkenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache nachweisen. Häufig liegt ein Sprachnachweis bereits über das Abiturzeugnis oder über die Staatsangehörigkeit vor. Einige Studiengänge erfordern es aber auch, gesonderte Sprachprüfungen zu absolvieren. Am besten erkundigt man sich vor der Studienplatzbewerbung bei der Zielhochschule, insbesondere wenn es sich um fremdsprachige Studiengänge handelt.
Gibt es eine Altersbegrenzung für ein Studium?
Neugierde kennt kein Alter. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften gibt es für Senioren und Seniorinnen, die am Studium eines zulassungsbeschränkten Faches interessiert sind, in NRW aber Einschränkungen. Bewerbende, die zum Bewerbungsstichtag das 55. Lebensjahr vollendet haben, können am Auswahlverfahren nur ausnahmsweise teilnehmen. Es müssen schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe vorliegen, damit eine Bewerbung berücksichtigt werden kann. Einige Fächer unterliegen keinerlei Zulassungsbeschränkungen. Für diese ist es möglich, sich unabhängig vom Lebensalter und eventuell bereits abgeschlossenem Studium zu den jeweiligen Fristen frei einzuschreiben.
Kann ich als Minderjährige bzw. Minderjähriger studieren?
In vielen Bundesländern / an vielen Hochschulen gibt es die Möglichkeit einer bevorzugten Zulassung für minderjährige Studienbewerbende. Häufig gibt es zusätzliche Bedingungen (außer der Minderjährigkeit bei Vorlesungsbeginn), die es ermöglichen, in der sog. „Minderjährigenquote“ zugelassen zu werden. Da die Regelungen sehr divers sind, erfragt man diese am besten direkt an der jeweiligen Zielhochschule.
Wichtig: Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie gibt es keine Minderjährigenquote.
Wozu sind Online-Self-Assessments / Studiengang Checks nötig?
OSA bedeutet Online-Self-Assessment. Übersetzt etwa Online-Selbst-Test. Die auf www.osa-portal.de gelisteten Studienberatungstests werden also über das Internet ausgefüllt und man erhält gleich im Anschluss eine Rückmeldung. Die Tests unterscheiden sich darin, ob sie für ein oder mehrere Studienfächer entwickelt wurden. Oft können solche Tests dabei helfen, besser einzuschätzen, ob das gewählte Studienfach das passende ist. Für einige Studiengänge an manchen Hochschulen ist die Teilnahme an einem OSA sogar für die Bewerbung oder Einschreibung verpflichtend.
Welche Voraussetzungen benötige ich für ein Hochschulstudium?
Grundsätzlich brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, damit Sie sich für ein Studium einschreiben können. Diese weisen Sie mit Ihrem Zeugnis der Hochschulreife nach. An welchen Hochschultypen Sie konkret studieren dürfen, hängt von der Art der Hochschulreife ab. Mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) sind Sie berechtigt, alle Studiengänge an allen Hochschultypen zu studieren. Mit einer fachgebundenen Hochschulreife können Sie die Fächer der im Zeugnis vermerkten Fachrichtung (z.B. Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) an allen Hochschultypen studieren. Mit der Fachhochschulreife (häufig auch als Fachabitur bezeichnet) können Sie in alle Studiengänge an einer Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften aufgenommen werden. Es gibt allerdings Hochschulzugangsberechtigungen, die nur in bestimmten Bundesländern gelten. Die Gültigkeit ist i.d.R. auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. Genaue Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen/Studierendensekretariate der Hochschulen.

Studienplatzvergabe

Wie werden Studienplätze an deutschen Hochschulen vergeben?
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Für zulassungsfreie Studiengänge reicht häufig die Hochschulzugangsberechtigung (Verlinkung) aus. Ggf. ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsfeststellungsprüfung notwendig. Die Plätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden über Quoten vergeben. Neben Sonderquoten (Verlinkung) für Zweitstudienbewerbende, Spitzensportler und Spitzensportlerinnen, Bildungsausländer und Bildungsausländerinnen, Minderjährige mit Wohnsitz in Hochschulnähe oder sonstige Härtefälle gibt es eine Bestenquote, bei der ausschließlich die Note des Abiturs bzw. des schulischen Teils der Fachhochschulreife berücksichtigt wird. Die restlichen Plätze werden über das Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule vergeben. Hier können neben der Note auch Wartesemester und ggf. weitere Kriterien berücksichtigt werden.
Wie kann ich durch Wartesemester die Note meiner Hochschulzugangs-Berechtigung verbessern?
Wartesemester sind die Halbjahre nach Abschluss des Abiturs oder der vollen Fachhochschulreife, in denen Bewerbende nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Wartesemester werden im Rahmen der Bewerbung von der jeweiligen Hochschule automatisch aus dem Zeitpunkt des Schulabschlusses und den Angaben der bereits absolvierten Hochschulsemester an deutschen Hochschulen berechnet. Eine „Anmeldung für eine Liste o.ä.“ ist dafür also nicht notwendig. Für die Bewerbung an den meisten Hochschulen verbessert jedes Wartesemester den Notendurchschnitt um 0,1 Punkte. Hierbei werden aber maximal 7 Wartesemester berücksichtigt. Ein Beispiel: Aus einer Abi-Note von 2,8 und 6 Wartesemestern ergibt sich ein Ranglistenwert von 2,2; aus einer Abi-Note von 2,8 und 9 Wartesemestern ergibt sich ein Ranglistenwert von 2,1, da hier nur 7 der gesammelten 9 Wartesemester angerechnet werden).
Was ist der NC, welchen Einfluss auf die Studienplatzvergabe hat die Note meiner Hochschulzugangs-Berechtigung und kann ich die Note verbessern?
Oft übersteigt die Anzahl der Bewerbenden die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, es kann also nicht jedem und jeder ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Für stark nachgefragte Studiengänge werden dementsprechend häufig Auswahlverfahren (Verlinkung) durchgeführt. Der NC ist daher kein vorher festgelegter Grenzwert, sondern wird jedes Mal neu anhand der Anzahl der freien Studienplätze, der Anzahl der Bewerbende, deren Abitur oder eines anderen schulischen Zeugnisses und ggf. der Bewertungen anderer Zulassungskriterien (z.B. bereits gesammelte Wartesemester) ermittelt. Deshalb haben die Ergebnisse der vergangenen Vergabeverfahren immer nur bedingte Vorhersagekraft für zukünftige Semester. Beachten Sie bitte: Die Zulassungsregeln können sich ggf. von einem Bewerbungszeitraum zum Folgenden verändern (Neueinführung bzw. Abschaffung des NCs für ein Fach, Auswahlgespräche etc.). Bitte beachten Sie: Wartesemester können seit 2021 einen direkten Einfluss auf Ihre Durchschnittsnote haben.
Weitere Informationen finden Sie unter der FAQ zum Wartesemester.
Welche Sonderquoten gibt es bei der Zulassung?
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge existieren Sonderquoten, die bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt werden. Es gibt Sonderquoten für Zweitstudienbewerbende, Spitzensportler und Spitzensportlerinnen, Bildungsausländer und Bildungsausländerinnen, Minderjährige mit Wohnsitz in Hochschulnähe, Bewerbende, die vor oder während eines Dienstes eine Zulassung erhalten haben oder bestimmte Härtefälle.
Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen? Ich bin während meiner Schulzeit durch eine Behinderung / Erkrankung / eine Schwangerschaft / eine leistungssportliche Zusatzbelastung / besondere familiäre Umstände nicht in der Lage gewesen, meine Hochschulzugangs-Berechtigung bestmöglich zu erwerben.
Im Rahmen der Bewerbung kann dann ein Sonderantrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden, wenn:
a) während der Schulzeit Leistungsbeeinträchtigungen vorlagen, die Sie gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen (Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote)
oder
b) während der Schulzeit Umstände vorlagen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verzögert haben (Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit).

Zu a): Möchten Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote stellen, müssen Sie zum Nachweis des Leistungsverlaufs amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Schulzeugnisse vorlegen. Zusätzlich muss als weiterer Nachweis ein Gutachten der Schule (nicht einzelner Lehrerkräfte) beigebracht werden. Nur die Schule kann beurteilen, ob und in welchem Umfang sich die belastenden Umstände (bspw. eine Erkrankung, eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, ein Krankheits- oder Pflegefall in der Familie oder aber der Kaderstatus eines Sportverbandes) auf Ihre schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Auf ein Schulgutachten kann nur verzichtet werden, wenn die Schule nicht in der Lage ist, es zu erstellen.
Zu b): Wollen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit stellen, müssen Sie eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege (z.B. fachärztliches Gutachten) einreichen. Die Belege zu Ihrem Sonderantrag legen Sie bitte als amtlich beglaubigte Fotokopie vor.

Noch ein Hinweis: auch während des Studiums kann der Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden.

Weitere Informationen dazu hier:
https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise
Ich möchte einen Härtefallantrag stellen. Ich bin körperlich / geistig beeinträchtigt, ich bin erkrankt bzw. meine Berufswahl ist durch Beeinträchtigung / Krankheit stark eingeschränkt.
Im Rahmen der Bewerbung kann ein Sonderantrag auf Anerkennung eines Härtefalls gestellt werden. Mit diesem Antrag können Gründe geltend gemacht werden, die u. U. die sofortige Zulassung des Bewerber bzw. der Bewerberin erfordern. Für außergewöhnliche Härtefälle werden einige wenige der Studienplätze vorgehalten. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie im Einzelfall auch als sehr hart empfunden werden, rechtfertigt die Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in der Person der Bewerber bzw. die Bewerberin so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es auch bei Anerkennung besonders schwerer Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Dies kommt daher nur für wenige Personen in Betracht.

Soll ein solcher außergewöhnlicher Härtefall geltend gemacht werden, muss im Rahmen der Bewerbung der Sonderantrag Härtefall gestellt werden. Belegende Unterlagen sind meist fachärztliche Gutachten (erforderlich: Aussagen über Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten und Prognose über weiteren Krankheitsverlauf) o.ä. . Zusätzlich können auch kurze eigene Erläuterungen oder z. B. der Schwerbehindertenausweis beigefügt werden.

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Was ist der Studierendenausweis?
Der Studierendenausweis ist das Dokument, welches bescheinigt, an welcher deutschen Hochschule man eingeschrieben ist. Man bekommt ihn also, wenn man sich erstmalig an einer deutschen Hochschule immatrikuliert/einschreibt. Häufig vereinigt der Studierendenausweis mehrere Funktionen, z.B. kann er für diverse Vergünstigungen eingesetzt werden oder er dient als Ticket für den ÖPNV, o.ä. Die genauen Regelungen erfährt man i.d.R. bei der Einschreibung.
Kann ich zwei oder mehr Studiengänge gleichzeitig studieren?
Für NRW gilt: Grundsätzlich ja. Dabei darf aber nur einer der Studiengänge – unabhängig davon, ob Sie an einer oder mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sind – zulassungsbeschränkt sein. Hierfür bieten die Hochschulen eine große Zweithörerschaft an. Die große Zweithörerschaft berechtigt Sie im Gegensatz zur kleinen Zweithörerschaft in vollem Umfang an allen Prüfungen des jeweiligen Studiengangs teilzunehmen. Hier ist also ein separater Studienabschluss möglich.
Kann ich an einer anderen Hochschule Lehrveranstaltungen besuchen und ggf. auch Prüfungsleistungen absolvieren?
Das ist grundsätzlich möglich. Entweder über eine große Zweithörerschaft in einem weiteren Studiengang (siehe FAQ zur großen Zweithörerschaft) oder über die kleine Zweithörerschaft. Hier sind Sie zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen im selben Studiengang an einer anderen Hochschule berechtigt. Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheiden die/der für die Lehrveranstaltung verantwortliche Dozentin bzw. der verantwortliche Dozent und das zuständige Dekanat. Die kleine Zweithörerschaft ist für jeweils ein Semester gültig. Voraussetzung für die Zulassung ist unter anderem die rechtzeitige Beantragung. An den meisten Hochschulen müssen für die kleine Zweithörerschaft ebenfalls Semesterbeiträge – hier aber häufig nur ein Teil – entrichtet werden.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei den Zentralen bzw. Allgemeinen Studienberatungsstellen.
Was ist ein Zweitstudium?
Wenn Sie bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben und ein weiteres zulassungsbeschränktes Studium aufnehmen möchten, müssen Sie sich für ein Zweitstudium bewerben. Die Abiturnote und die Wartezeit sind für die Vergabe von Studienplätzen bei einem Zweitstudium nicht mehr relevant. Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Die Semesterbeiträge für das Zweitstudium sind übrigens identisch zum Erststudium.
Für NRW gilt: Wenn Ihr Erststudium bis zum Bewerbungsfristende abgeschlossen ist und Sie die Abschlussnote und das Abschlussdatum mit einem Zeugnis oder einer Bestätigung nachweisen können, handelt es sich bei dem weiteren Studium um ein Zweitstudium.
Liegt das Abschlussdatum nach dem Bewerbungsschluss, müssten Sie sich noch für ein Erststudium bewerben.
Wie kann ich mich auf das Studium vorbereiten? Bieten die Hochschulen Vorbereitungskurse o.ä. an?
Viele Hochschulen bieten Studienanfängern und Studienanfängerinnen die Möglichkeit, ihre Schulkenntnisse in Fächern, die für den gewählten Studiengang relevant sind, aufzufrischen oder zu vertiefen. Dies geschieht häufig im Rahmen von sogenannten Vorkursen. Diese sollen das künftige Studieren einfacher machen, indem sie studienrelevantes Wissen vermitteln, und dadurch einen leichteren Einstieg ins Studium ermöglichen. In der Regel finden Vorkurse vor dem Vorlesungsbeginn statt, sind freiwillig und kostenlos, erfordern unter Umständen aber eine Anmeldung. Besonders häufig werden Vorkurse in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachgebieten angeboten. Die Dauer beträgt häufig zwischen wenigen Tagen und maximal einigen Wochen. Eine weitere Vorbereitungsmöglichkeit ist bspw. sich „ins Studium coachen“ zu lassen. Nehmen Sie bspw. über die Fachschaft oder im Rahmen eines Schnupperstudiums Kontakt zu Studierenden aus den höheren Semestern auf und fragen, ob Sie in regelmäßigen Abständen Informationen, Texte oder Übungsaufgaben sowie Austauschmöglichkeiten erhalten können. Bei den Zentralen bzw. Allgemeinen Studienberatungen an den Hochschulen können Sie sich darüber hinaus zu den vielfältigen Unterstützungsangeboten an der jeweiligen Hochschule informieren.
Kann ich mich einschreiben, wenn ich mich gerade nicht in Deutschland befinde?
Wenn eine persönliche Einschreibung nötig ist bzw. Unterlagen eingereicht werden müssen, kann eine Person Ihres Vertrauens mit der Einschreibung bevollmächtigt werden. Notwendig ist hierzu, dass Sie der Person eine formlose, schriftliche Vollmacht erteilen. Dieses Schriftstück muss die bevollmächtigte Person bei Einschreibung etc. in der Universität/der Hochschule vorlegen. An vielen Hochschulen wird die Einschreibung aber bereits digital durchgeführt oder ist zumindest postalisch möglich.
Wie wird ein freiwilliges soziales/ökologisches o.ä. Jahr, ein Bundesfreiwilligendienst oder ein Wehrdienst berücksichtigt?
Genannte Dienste können unter Umständen bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt werden. Wenn mehrere Bewerbende in Grenz-Note und Grenz-Wartezeit übereinstimmen, wird als drittes Kriterium der Dienst herangezogen. Sie müssen dafür keinen speziellen Antrag stellen. Weiterhin gilt: Sollten Sie zu Beginn oder während Ihres anerkannten Dienstes eine Zulassung der jeweiligen Hochschule für den gewünschten Studiengang erhalten haben und konnten das Studium wegen des Dienstes nicht aufnehmen, haben Sie nach Dienstende einen Anspruch auf Bevorzugung und können bis spätestens zum zweiten Auswahlverfahren einen diesbezüglichen Sonderantrag stellen. Sollte es in einem Studiengang mehr zu bevorzugende Bewerbende als Plätze geben, werden die Studienplätze verlost.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: https://hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung/dienste
Was bedeutet Dienst?
Das Merkmal Dienst dient als nachrangiges Kriterium bei der Vergabe von Studienplätzen (nach Abiturnote/Wartezeit). Als Dienst gilt dabei:
a) das vollständige Ableisten des (freiwilligen) Wehrdienstes oder einer solchen Dienstpflicht auf Zeit bis zu 3 Jahren
b) das vollständige Ableisten des Zivildienstes (oder von Diensten im Ausland gem. § 14b Zivildienstgesetz - ZDG) oder Bundesfreiwilligendienstes nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst
c) ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (oder europäischer Freiwilligendienst) von mind. 6-monatiger Dauer
d) Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz von mind. 2 Jahren
e) das vollständige Ableisten eines Jugendfreiwilligendienstes i. S. d. Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten v. 15.05.08
f) eine Betreuung eines leiblichen Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen in Vollzeit von mind. 9-monatiger Dauer.
Bitte beachten Sie, dass eine erhaltene Zulassung die Gültigkeit verlieren kann, wenn dieses Merkmal fälschlich angegeben wurde und sich bei der Einschreibung herausstellt, dass kein Dienst in diesem Sinne abgeleistet wurde.
Muss ich mich jedes Jahr neu bewerben? Gibt es Wartelisten?
Sie müssen sich i.d.R. jedes Jahr neu bewerben, wenn Sie in dem laufenden Jahr keinen Studienplatz erhalten haben. Wartelisten gibt es nur im Sinne des Nachrückverfahrens, also im jeweils laufenden Bewerbungsverfahren. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens für das aktuelle Semester wird Ihre Bewerbung nicht gespeichert.
Was ist das Losverfahren und wie nehme ich daran teil?
Sind am Ende des regulären Zulassungsverfahrens noch Studienplätze frei geblieben, werden diese über das sogenannte Losverfahren bzw. ggf. im Dialogorientierten Verfahren über das Koordinierte Nachrücken vergeben. Für die Losverfahren müssen sich die Interessierten i.d.R. innerhalb der dafür angegebenen Bewerbungsfrist auf jedes gewünschte Fach und an jeder Hochschule gesondert bewerben, für das Koordinierte Nachrücken im DoSV einer Berücksichtigung nochmals zustimmen, nur bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Human-, Zahn- und Tiermedizin werden die Bewerbungen automatisiert berücksichtigt.
Bitte informieren Sie sich spezifisch auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen, ob, wann und wie ein Losverfahren stattfindet.
Was ist ein Nachrückverfahren und muss ich mich für das Nachrückverfahren separat bewerben?
Sie nehmen automatisch an allen Nachrückverfahren teil, wenn Sie noch keine Zulassung für Ihr Studienfach erhalten haben und noch freie Studienplätze in einem Nachrückverfahren vergeben werden.
Ich bin Spitzensportler bzw. Spitzensportlerin, gibt es für mich Sonderregelungen bei der Bewerbung?
Bewerber und Bewerberinnen, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2) oder Landeskader (LK) eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden bevorzugt zugelassen.
Ich habe eine körperliche / geistige Beeinträchtigung. Welche Regelungen gibt es im Rahmen der Studienplatzvergabe und wie unterstützt die Hochschule mich während meines Studiums?
Statistisch gesehen, haben etwa elf Prozent aller Studierenden eine Beeinträchtigung. Dazu zählen körperliche Beeinträchtigungen, chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Tumorerkrankungen, aber auch Legasthenie und psychische Erkrankungen wie Depressionen. Ihre Beeinträchtigung soll kein Hinderungsgrund im Studium sein. Die Hochschulen arbeiten kontinuierlich daran, die Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende zu verbessern. An nahezu jeder Einrichtung gibt es Beauftragte für die Anliegen von behinderten und chronisch kranken Studieninteressierten und Studierenden, die als Vertrauensperson zu folgenden Themen beraten:
- die Sonderquote im Rahmen der Bewerbung
- eine individuell zugeschnittene strategische Studienplanung
- Wohnen
- die Organisation einer Studienassistenz
- Barrierefreiheit in den Räumlichkeiten der Hochschule
- dem Antrag auf Nachteilsausgleich während des Studiums
Auch das Deutsche Studentenwerk stellt auf seinen Internetseiten Informationen zum Studieren mit Beeinträchtigung bereit. https://www.studentenwerke.de/de/behinderung
Was ist der Unterschied zwischen einer Bewerbung und einer Einschreibung?
Die Bewerbungsmodalitäten für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) sind an den Hochschulen sehr unterschiedlich. Entweder können sich Studieninteressierte direkt einschreiben ohne sich im Vorfeld zu bewerben oder aber es ist eine Bewerbung notwendig.
Wichtig: stimmen aber alle formalen Zugangsvoraussetzungen, erhalten die Bewerbenden unabhängig der Note der Hochschulzugangsberechtigung sicher einen Studienplatz. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) müssen sich Studieninteressierte bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten sie einen Zulassungsbescheid und können sich mit diesem an der Hochschule einschreiben.
Wie und wo bewerbe ich mich?
Zulassungsbeschränkte Studienplätze werden häufig über das Dialogorientierte Serviceverfahren vergeben. Die Stiftung für Hochschulzulassung bietet über die Webseite www.hochschulstart.de den Hochschulen Unterstützung bei der Durchführung ihrer örtlichen Auswahlverfahren über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) an. In diesem Bewerbungsportal kann man die teilnehmenden Hochschulen und ihre Studienangebote einsehen. Studienbewerber und Studienbewerberinnen müssen sich dann registrieren und können sich im Anschluss entweder alleinig bei hochschulstart.de oder zusätzlich im Bewerbungsportal der Hochschule für einen oder mehrere Studienplätze bewerben. Im digitalen DoSV haben Sie dann die Möglichkeit, ihre Studienwünsche anzugeben, zu priorisieren und den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbungen nachzuverfolgen. Für einige zulassungsbeschränkte Studienplätze bzw. an einigen Hochschulen auch für zulassungsfreie Studiengänge erfolgt die Bewerbung direkt in den Online-Portalen der Hochschule selbst. Bitte folgen Sie den Anweisungen auf der Bewerbungsplattform Ihrer Zieluniversität/-hochschule. Dort finden Sie häufig auch hilfreiche Links zum Bewerbungsprozess. Für Bewerber- und Bewerberinnen mit ausländischen Bildungsnachweisen ist ggf. die Bewerbung via uni-assist notwendig. Die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.) ist eine von rund 170 Hochschulen in Deutschland eingetragene Einrichtung zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen. Kernaufgabe ist die Begutachtung internationaler Schul- und Hochschulzeugnisse in Hinblick auf deren Äquivalenz zum deutschen Bildungssystem. Nicht alle Universitäten und Hochschulen in Deutschland nutzen die Services von uni-assist und haben die jeweiligen Studiengänge für uni-assist freigeschaltet. Die an der jeweiligen Hochschule zuständigen Stellen/Büros/Offices für die Bewerbung und Zulassung informieren darüber, welches Bewerbungsportal zu nutzen ist.
Wie viele Bewerbungen kann ich tätigen?
Über das Dialogorientierte Serviceverfahren sind bis zu 12 Bewerbungen möglich. Für Studiengänge, die direkt von den Hochschulen vergeben werden, sind beliebig viele Bewerbungen möglich, sofern es keine Vorgaben seitens der Hochschulen gibt.
Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?
Immer mehr Hochschulen bieten eine reine online-Bewerbung an. Häufig wird zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Vorlage von Originaldokumente gefordert. An einigen Hochschulen können bspw. die Zeugnisse der Hochschulzugangsberechtigung bereits bei der Bewerbung online hochgeladen werden. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an die gewünschte Hochschule.
Welche Unterlagen benötige ich für die Immatrikulation?
Dazu gehört häufig eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung sowie eine Bescheinigung, dass Sie krankenversichert sind. Eine Liste der benötigten Unterlagen finden Sie i.d.R. auf der Website Ihrer Zieluniversität/-hochschule bzw. erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Wird zwischen Alt- und Neu-Abiturienten und Alt- und Neu-Abiturientinnen unterschieden, gibt es hier unterschiedliche Fristen?
Bei einer Bewerbung auf die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten Sie bitte die abweichende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturienten und -Abiturientinnen zum Wintersemester. Alt-Abiturienten und -Abiturientinnen sind all diejenigen, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Für alle anderen Bewerber und Bewerberinnen gilt der Status Neu-Abiturienten und Neu-Abiturientinnen.
Ob darüber hinaus bei Bewerbungen auf andere Studiengänge zwischen Alt- und Neu-Abiturienten und Alt- und Neu-Abiturientinnen bezüglich der Bewerbungsfristen unterschieden wird, legen die Hochschulen eigenständig fest. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an die gewünschte Hochschule.
Ich habe das Abitur bestanden, jedoch noch kein Zeugnis erhalten. Kann ich mich bereits bewerben?
Ja, das ist an vielen Hochschulen möglich, sollten Sie aber vorab jeweils prüfen. Organisatorisch einfacher für die Hochschulen ist aber eine Bewerbung nach der Zeugnisausgabe. Der Bewerbungszeitpunkt hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe, Sie können also (im Rahmen der Bewerbungsfrist) in Ruhe die Zeugnisvergabe abwarten.
Welche Fristen muss ich für meine Bewerbung beachten?
Die Bewerbungsfristen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Universitäten und Hochschulen. Für das Wintersemester ist das häufig der 15. Juli des jeweiligen Jahres, für das Sommersemester der 15. Januar.
Welche Unterschiede gibt es bei der Studienplatzvergabe zwischen EU- und Nicht-EU-Bürger und EU- und Nicht-EU-Bürgerinnen?
Die genauen Regelungen sind an der Zielhochschule zu erfragen. Grundsätzlich gilt für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, dass Sie über einen Schulabschluss verfügen müssen, der Sie in Ihrem Heimatland dazu berechtigt, an einer Hochschule zu studieren. EU-Bürger und EU-Bürgerinnen benötigen weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch ein Visum, um in Deutschland studieren zu können. Da in Deutschland aber die Meldepflicht gilt und Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben werden, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt registrieren. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Studium selbst finanzieren können und dass Sie krankenversichert sind. Zudem können Sie auch als EU-Bürger und EU-Bürgerin in der Regel nur in Deutschland studieren, wenn Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die genauen Regelungen sind an der Zielhochschule zu erfragen.
Für Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus Nicht-EU-Staaten gilt, dass der Schulabschluss des Heimatlandes der erforderlichen deutschen Hochschulzugangsberechtigung entsprechen muss und ein Hochschulstudium im Heimatland ermöglicht. Wenn Ihr Schulabschluss mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist, können Sie sich direkt an einer deutschen Hochschule bewerben, vorausgesetzt Sie verfügen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Welche ausländischen Abschlüsse einen Hochschulzugang in Deutschland ermöglichen, erfahren Sie bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der Kultusministerkonferenz und in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Zusätzlich haben viele Hochschulen eine Zeugnisanerkennungsstelle, bei der Sie sich informieren können. Entspricht Ihr Schulabschluss nicht einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung oder ist dieser nicht als gleichwertig anerkannt, müssen Sie zuerst eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Nähere Informationen dazu erfragen Sie am besten an der jeweiligen Hochschule.

Studienstart

Wo erfahre ich, welche Themen und Fächer Teil meines Studiums sind und wie ich meinen Stundenplan erhalte?
Sie sollten vor Studienbeginn schon einmal den zu Ihrem Studium gehörigen Studienverlaufsplan (Verlinkung Glossar) gelesen haben. Dort sehen Sie, dass z.B. im Bachelorstudium anstatt eines Schulfachs Module existieren. Module können aus mehreren Lehrveranstaltungen (Verlinkung Glossar) bestehen. Pflichtmodule sind, wie der Name schon sagt, für jeden Studierenden verpflichtend. Bei einem Wahlpflichtmodul haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Themen, aus denen das Modul zusammengesetzt werden kann. Eine beinahe uneingeschränkte Freiheit beim Stundenplan erstellen haben Sie bei reinen Wahlmodulen. Alle Informationen dazu finden Sie bspw. im Modulhandbuch (Verlinkung) oder einem (kommentierten) Vorlesungsverzeichnis. Auch ein Blick in die Studien- oder Prüfungsordnung lohnt sich immer, um einen Überblick über den gesamten geplanten Studienverlauf zu bekommen.
Häufig erhalten Sie umfassende Informationen zum Thema Stundenplan im Rahmen der Einführungsveranstaltungen (Verlinkung Einführungsveranstaltungen). Ggf. werden auf den Webseiten Ihrer Fakultät auch schon früher Informationen und Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen veröffentlicht oder Sie erhalten separat Informationen per Mail/per Post.
Wie Sie – wenn es dafür Gründe gibt wie bspw. die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, eine umfangreiche berufliche Tätigkeit, Hochleistungssport o.ä. – Ihr Studium strategisch individuell und ggf. vom Studienverlaufsplan abweichend planen, besprechen Sie am besten mit der Fachstudienberatung, der Studiengangleitung, einer Studiengangkoordination oder der Fachschaft.
Was erfahre ich in den Einführungs-Veranstaltungen zum Studienstart?
An nahezu jeder Hochschule finden kurz vor Studienbeginn fakultätsübergreifende und studiengangsspezifische Einführungsveranstaltungen statt, in denen sich die Hochschulleitung, einzelne Einrichtungen, Personen aus dem jeweiligen Studiengang aber auch Studierende aus dem höheren Semester vorstellen. Sie erfahren, wie das Studium generell und die Fakultät strukturiert ist, erhalten einen Terminplan für das erste Semester, erfahren, wann Ihre Lehrveranstaltungen starten oder ob und wenn, wie Sie den Stundenplan mitgestalten können bzw. wo Sie Ihren Stundenplan abrufen können. Sie erfahren weiterhin, wie Sie Zugang zu relevanten Portalen bekommen, um sich bspw. für Prüfungen anzumelden, eine Studienbescheinigung herunterzuladen oder Informations- und Lehrmaterialien abzulegen und abzurufen. Die Termine für die Veranstaltungen werden meistens online auf den Seiten der Hochschule bzw. Ihrer Fakultät veröffentlicht.
Gibt es einen Unterschied zwischen Studiengebühren und dem Semesterbeitrag und wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?
Wichtig: Semesterbeitrag ist nicht gleich Studiengebühren! Studiengebühren fallen aktuell an den staatlichen Hochschulen in NRW nicht an, häufig aber an privaten Hochschulen. Der Semesterbeitrag setzt sich i.d.R. aus einem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk in der Stadt, einem Ticket für den öffentlichen Nahverkehr (in NRW häufig das NRW-Ticket), einem Beitrag für die Studierendenschaft (AStA), einem Verwaltungsbeitrag der Hochschule und ggf. weiteren Abgaben zusammen. Der Semesterbeitrag muss vor jedem Semester, also 2x jährlich fristgerecht entrichtet werden. Nur dann sind Sie auch zurückgemeldet und studienberechtigt für das kommende Semester. Keine Sorge: sollten Sie die Frist trotz Erinnerung der Hochschule einmal verpassen, gibt es immer noch die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen kleinen Versäumnisgebühr die Rückmeldung verspätet (auch hier gilt es dann, die Frist zu beachten) einzureichen.
Alle Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier (Verlinkung Kosten & Finanzierung).
Ich bin/werde Mutter/Vater bzw. unterstütze pflegebedürftige Angehörige. Wie vereinbare ich mein Studium mit diesen Aufgaben?
Die Hochschulen unterstützen Studierende mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen bei der Herausforderung, Studium mit Familienverantwortung zu vereinbaren. Dazu entwickeln die Hochschulen stetig familienfreundliche Maßnahmen weiter. Sie finden viele Beratungsangebote zu folgenden Themen:
- Mutterschutz/Elternzeit
- finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten vor und nach der Geburt des Kindes
- der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten
- der Pflege von Angehörigen
- Wohnen mit Kind
Nahezu alle Hochschulen haben außerdem eine Sozialberatungsstelle. Zusätzlich bietet auch hier das Studierendenwerk in Ihrer Hochschulstadt verschiedene Informations- und Beratungsangebote an.
Wie lange dauert ein Semester und woraus setzt sich ein Semester zusammen?
In Deutschland gibt es eine Zweiteilung des Jahres in ein Winter- und ein Sommersemester mit jeweils einer Dauer von sechs Monaten. Dieses Jahr entspricht nicht dem Kalenderjahr. Das Wintersemester beginnt häufig am 01. Oktober bzw. 01. September eines Jahres (Universitäten und Fachhochschulen haben häufig leicht unterschiedliche Semesterzeiten) und geht dementsprechend bis Ende Februar oder Ende März. Ab dem 01. April bzw. dem 01. März startet das Sommersemester, das dann wiederum Ende August bzw. Ende September endet. Jedes dieser Halbjahre ist in eine Veranstaltungszeit und eine veranstaltungsfreie Zeit unterteilt. In der Veranstaltungszeit bietet die Hochschule Lehrveranstaltungen an. Start ist hier im Wintersemester häufig die erste bzw. zweite Oktoberwoche, im Sommersemester die erste bzw. zweite Aprilwoche. In der veranstaltungsfreien Zeit werden bspw. Prüfungen absolviert. Sie bereiten die vergangene Veranstaltungszeit nach und die kommende Veranstaltungszeit vor oder Sie nutzen die Zeit für ein verpflichtendes oder freiwilliges Praktikum, arbeiten etwas intensiver oder machen auch mal Urlaub.
Was ist eine Studienbescheinigung und wo erhalte ich sie?
Eine Studienbescheinigung oder auch Immatrikulationsbescheinigung sagt aus, dass Sie Studierender bzw. Studierende an Ihrer Hochschule sind. Diese Bescheinigung ist für verschiedene Einrichtungen, Dienstleistungen etc. relevant, bspw. Ihre Versicherungen, für den Antrag eines Wohnheimplatzes, für den Antrag des Kindergeldes etc. Häufig können Sie die Studienbescheinigung selbst in einem Portal Ihrer Hochschule ausdrucken. Zusätzlich zur klassischen Immatrikulationsbescheinigung gibt es noch die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Diese benötigen Sie – wie der Name sagt – für den BAföG Antrag.

Sonstiges

Was bedeutet Exmatrikulation und wie kann ich mich exmatrikulieren?
Mit der Exmatrikulation werden Studium und Mitgliedschaft an der Hochschule beendet. Um die Studienzeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen zu können, wird allen Studierenden zusammen mit dem Exmatrikulationsbescheid eine Bescheinigung hierüber ausgestellt.
Die Exmatrikulation wird von der Hochschule automatisch durchgeführt, wenn Studierende:
- die Abschlussprüfung bestanden haben (Exmatrikulation zum Ende des Semesters bzw. frühestens zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung)
- eine Fachprüfung bzw. die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben
- sich nicht innerhalb der Frist rückgemeldet haben
Sollten Sie sich selbst aus anderen Gründen exmatrikulieren wollen, stellen die meisten Hochschulen dafür ein Antragsformular zur Verfügung. Anlaufstellen für dieses Thema sind die Immatrikulationsämter/-büros bzw. Studienbüros o.ä.
Kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Ich schaffe es nicht, im kommenden Semester ausreichend Studienleistungen zu erbringen. / Ich kann im kommenden Semester den Studierendenbeitrag nicht zahlen.
Studierende können gemäß der Einschreibeordnung der jeweiligen Hochschule auf Antrag beurlaubt werden, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen. Häufige Beurlaubungsgründe sind:
- Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Krankheit
- Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne des §25 Abs. 5 BAföG (leibliche Kinder sowie Pflege- und Adoptivkinder, im Haushalt aufgenommene Kinder der/des Ehegatten/in oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin, im Haushalt aufgenommene Enkel.)
- Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben (Werkarbeit, hierbei ist eine Bestätigung der Fakultät erforderlich.).
- Auslandsstudium, sofern es sich nicht um ein in der Prüfungsordnung vorgesehenes Auslandssemester handelt (hierbei ist eine Bestätigung der Fakultät erforderlich.).
- Praktikum, das dem Studienziel dient (hierbei ist eine Bestätigung der Fakultät erforderlich.).
- Pflege oder Versorgung von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese oder dieser pflege- oder versorgungsbedürftig ist.
Der Antrag auf Beurlaubung muss meistens innerhalb einer Rückmeldefrist gestellt werden. Nach dieser Frist ist eine Beurlaubung häufig nur noch aus Krankheitsgründen möglich. Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden.
Der Semesterbeitrag entfällt an den meisten Hochschulen zu großen Teilen oder komplett. Dafür erhält man während des Urlaubssemesters aber auch kein Semesterticket.
Die Teilnahme an Prüfungen ist während des Urlaubssemesters nicht möglich. Ausnahmen sind:
- Es handelt sich um die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen oder den Erwerb von Leistungspunkten und Teilnahmevoraussetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters sind, für das beurlaubt worden ist.
- Es handelt sich um eine Beurlaubung die aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des §25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie aufgrund der Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten erfolgt.
Bieten die Hochschulen die Möglichkeit, sich neben dem Studium sportlich zu betätigen?
Wer sich neben dem Studium sportlich betätigen will, kann das natürlich selbstorganisiert tun. Die meisten Hochschulen/Hochschulstädte haben aber ein umfangreiches Sportprogramm. Der Vorteil für Studierende: die Teilnahme ist oftmals entweder kostenlos oder mit einem sehr geringen Beitrag verbunden. Für einige Kurse ist keine Anmeldung notwendig, bei anderen muss man sich vor Kursbeginn anmelden.
Was ist das Semesterticket?
Das Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr, der für Studierende ein Semester lang gilt. Die Kosten dafür sind Bestandteil des „Semesterbeitrages“ und es muss somit bei Einschreibung bzw. Rückmeldung erworben werden, auch wenn die Nutzung der Angebote nicht angestrebt wird. Nur so können die Hochschulen und Verkehrsverbünde das Ticket günstig anbieten. Das Ticket gilt in einigen Bundesländern ggf. nur für die jeweilige Studierendenstadt, in anderen Bundesländern für mehrere Verkehrsverbünde und Regionen bis zur Nutzung des Personennahverkehrs im gesamten Bundesland, wie bspw. in NRW.
Wo kann ich während meines Studiums wohnen?
Bezahlbarer Wohnraum für studentische Budgets ist in vielen deutschen Städten Mangelware. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für das Wohnen während des Studiums. Dazu gehört das WG-Zimmer oder das eigene Apartment im Studierendenwohnheim, ein WG-Zimmer in einer größeren Wohnung oder auch die eigene Ein- bis Zweizimmerwohnung. Wohnheimplätze sind günstig und bieten viele Möglichkeiten, Kontakte zu schließen – aber die Plätze sind rar und die Wartezeiten oft lang. Hier lohnt sich der Kontakt zum Studierendenwerk so früh wie möglich. WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt findet man bspw. über Aushänge an den Hochschulen oder Portale im Internet, die speziell dafür existieren. Die eigene Wohnung kostet häufig mehr und der Wohnungsmarkt ist kurz vor Studienbeginn gerade in den großen Städten häufig leergefegt. Auch hier gibt es viele Portale, die freie Wohnungen anbieten. Im Studium bei den Eltern zu wohnen, ist praktisch und spart Kosten. Wichtig: Die Entscheidung für das passende Studienfach und die dazugehörige Hochschule sollte an erster Stelle stehen.
Was kostet das Studium und welche Finanzierungs-Möglichkeiten gibt es?
Die Kosten für ein Studium an öffentlichen Hochschulen setzt sich aus verschiedenen Teilbeträgen zusammen (Verlinkung Semesterbeitrag). Sollten Sie sich für das Studium an einer privaten Hochschule entscheiden, müssen hier häufig Studiengebühren in Höhe von 300-1500€ monatlich berücksichtigt werden.
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
1. Eltern sind ihren (volljährigen) Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Damit besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums.
2. BAföG (Bundesausbildungsförderung): Sind die Eltern/Ehegatten oder Lebenspartner und Lebenspartnerinnen aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage, den Unterhalt zu finanzieren, gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Seit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 beträgt der monatliche Höchstsatz 752 Euro für Studierende bis 24 Jahre, 861 Euro für Studierende bis 29 Jahre und 941 Euro für Studierende ab 30 Jahre oder Studierende, die über dem 14. Fachsemester studieren. Diese Beträge beziehen sich nur auf Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen.
3. Eigener Verdienst: Fast zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Für die Hälfte von ihnen ist das Geld für die Finanzierung des Lebensunterhalts notwendig.
4. Sonstige Quellen sind Stipendien, Darlehen/Kredite oder zum Beispiel Zuwendungen der Großeltern oder anderer Verwandter.
Beratungsmöglichkeiten bieten die Studierendenwerke an Ihrem Hochschulstandort. Häufig haben auch die Hochschulen selbst eine Finanzierungsberatung.
Was muss ich für das folgende Semester beachten? Muss ich mich aktiv zurückmelden?
Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester rückmelden, also ihr Weiterstudium beantragen. Diese Rückmeldung muss während der von der Hochschule festgesetzten Fristen erfolgen. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der Semesterbeiträge und ggf. Nachweis weiterer geforderter Unterlagen. Es gibt Ausnahmen, in denen die Rückmeldung trotz rechtzeitiger Zahlung nicht erfolgen kann wie bspw. ein im Curriculum geforderter, aber fehlender Praktikumsnachweis, die fehlende Angabe des Studienschwerpunktes (wenn zu diesem Zeitpunkt zwingend notwendig), ein fehlender Krankenversicherungsnachweis oder sonstige Rückmeldesperren.
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