An öffentlichen Hochschulen gibt es keine Studiengebühren, aber es muss ein einmaliger Semesterbeitrag gezahlt werden. Dieser umfasst sowohl den Verwaltungskostenbeitrag, zu dem u.a. die Immatrikulationsgebühr und Rückmeldegebühr zählen, als auch den Sozialbeitrag an das Studierendenwerk, der u.a. für den Betrieb von Mensen, Cafeterien, Wohnheimen und Beratungsstellen verwendet wird, sowie einen Beitrag für die verfasste Studierendenschaft der Hochschule, wie beispielsweise den AStA und gegebenenfalls ein Semesterticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Den Semesterbeitrag müssen Sie auf jeden Fall entrichten, wenn Sie studieren möchten. Sollten Sie sich für das Studium an einer privaten Hochschule entscheiden, müssen hier häufig Studiengebühren in Höhe von 300-1500€ monatlich berücksichtigt werden.
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten:
1. Eltern sind ihren (volljährigen) Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Damit besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums.
2. BAföG (Bundesausbildungsförderung): Sind die Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner und Lebenspartnerinnen aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage, den Unterhalt zu finanzieren, kann der Staat eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewähren.
3. Eigener Verdienst: Fast zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Für die Hälfte von ihnen ist das Geld für die Finanzierung des Lebensunterhalts notwendig.
4. Sonstige Quellen sind Stipendien, Darlehen/Kredite oder zum Beispiel Zuwendungen der Großeltern oder anderer Verwandter.
Beratungsmöglichkeiten bieten die Studierendenwerke an Ihrem Hochschulstandort. Häufig haben auch die Hochschulen selbst eine Finanzierungsberatung.