Die genauen Regelungen sind an der Zielhochschule zu erfragen. Grundsätzlich gilt für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, dass Sie über einen Schulabschluss verfügen müssen, der Sie in Ihrem Heimatland dazu berechtigt, an einer Hochschule zu studieren. EU-Bürger und EU-Bürgerinnen benötigen weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch ein Visum, um in Deutschland studieren zu können. Da in Deutschland aber die Meldepflicht gilt und Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben werden, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt registrieren. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Studium selbst finanzieren können und dass Sie krankenversichert sind. Zudem können Sie auch als EU-Bürger und EU-Bürgerin in der Regel nur in Deutschland studieren, wenn Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die genauen Regelungen sind an der Zielhochschule zu erfragen.
Für Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus Nicht-EU-Staaten gilt, dass der Schulabschluss des Heimatlandes der erforderlichen deutschen Hochschulzugangsberechtigung entsprechen muss und ein Hochschulstudium im Heimatland ermöglicht. Wenn Ihr Schulabschluss mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist, können Sie sich direkt an einer deutschen Hochschule bewerben, vorausgesetzt Sie verfügen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Welche ausländischen Abschlüsse einen Hochschulzugang in Deutschland ermöglichen, erfahren Sie bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der Kultusministerkonferenz und in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Zusätzlich haben viele Hochschulen eine Zeugnisanerkennungsstelle, bei der Sie sich informieren können. Entspricht Ihr Schulabschluss nicht einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung oder ist dieser nicht als gleichwertig anerkannt, müssen Sie zuerst eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Nähere Informationen dazu erfragen Sie am besten an der jeweiligen Hochschule.