Bildnachweis: Ev. Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (Wilfried Gerharz / Daniel Kessen)

Studienfinanzierung

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten das eigene Studium zu finanzieren. Bei Fragen zur Studienfinanzierung stehen an vielen Hochschulen Studienfinanzierungsberatungsstellen zur Verfügung.

Unterhaltspflicht der Eltern

Eltern sind ihren volljährigen Kindern gegenüber verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Unterstützt werden muss ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor. Es besteht keine Altersgrenze. Die aktuelle Höhe eines angemessenen Gesamtunterhaltsbedarfs pro Monat kann man der Unterhaltstabelle „Düsseldorfer Tabelle“ entnehmen. Das Kindergeld, welches beantragt werden kann, vermindert die Aufwendungen der Eltern.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Sind Eltern finanziell nicht in der Lage, Unterhalt zu leisten, können Studierende in einem Vollzeitstudium BAföG-Förderung beantragen. Wer BAföG im Bachelor erhalten möchte, darf bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei Masterbeginn nicht älter als 35 Jahre sein). Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr.

BAföG wird immer für 12 Monate gewährt, dann muss ein Folgeantrag gestellt werden. BAföG wird über die gesamte Regelstudienzeit gezahlt. Um ab dem fünften Fachsemester Fördermittel zu bekommen, muss ein Leistungsnachweis erbracht werden.

BAföG ist zur Hälfte ein zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte ein geschenkter Zuschuss, von dem maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden müssen. Informationen bietet www.bafög.de.

Es lohnt sich, einen BAföG-Antrag zu stellen. Auch wenn Studierende davon ausgehen, dass sie keine BAföG-Förderung bekommen, sollten sie trotzdem einen BAföG-Antrag stellen. Möglicherweise wird eine kleine Fördersumme zur Verfügung gestellt und dadurch wird die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ermöglicht. Aus dem Bafög-Bescheid geht auch hervor, wieviel Unterhalt Eltern zahlen müssten. Der BAföG-Bescheid ermöglicht eventuell die Beantragung anderer Sozialleistungen.

Zu BAföG beraten die Studierendenwerke, die BAföG-Ämter der jeweiligen Hochschulen und die Zentralen Studienberatungen.

Stipendien

Um ein Stipendium zu erhalten, braucht es keinen „Einser-Durchschnitt“. Sicher sind gute bis sehr gute Noten hilfreich, aber es kommt auf die gesamte Persönlichkeit an. Private Interessen, Werte und Einstellungen finden Beachtung sowie die persönlichen Lebensumstände und das gesellschaftliche Engagement. Neben Stipendien der Begabtenförderungswerke gibt es auch das sogenannte Deutschlandstipendium an vielen Hochschulen.

Kompetente Beratungsangebote für alle Stipendien sind beispielsweise die Zentralen Studienberatungen. Informationen bieten zum Beispiel die Studierendenwerke oder verschiedene Plattformen im Internet wie www.mystipendium.de oder www.e-fellows.net. Dort finden sich die aktuellen Stipendienprogramme vieler Förderungswerke, Stiftungen, etc.

Jobben

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, neben dem Studium zu arbeiten:

Kurzfristige Beschäftigung, zum Beispiel ein Semesterferienjob: Im Kalenderjahr maximal drei Monate am Stück arbeiten oder maximal 70 Arbeitstage insgesamt. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei und es müssen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Minijob, eine geringfügig entlohnte Beschäftigung: Monatliches Entgelt darf maximal 450 Euro betragen. Beschäftigte sind sozialversichert und es kann regelmäßig und ohne Befristung gearbeitet werden.

Midijob, eine Beschäftigung im Übergangsbereich: Monatliches Entgelt liegt zwischen 450,01 Euro und maximal 1300 Euro. Arbeitgeber zahlen die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die Beschäftigten sind trotzdem voll kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversichert.

Werkstudentenjob: Studierende können bis zu zwanzig Stunden pro Woche arbeiten, um als Vollzeitstudierende zu gelten. Studierende unterliegen in der Sozialversicherung ausschließlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, zahlen keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des monatlichen Einkommens spielt keine Rolle.

Jobben und BAföG: Zum BAföG darf man ca. 450 Euro im Monat dazuverdienen. Bei höherem Einkommen wird die BAföG-Förderung anteilig gekürzt.

Individuelle Fragen zum Steuerrecht beantworten Steuerberatende, eventuell auch das örtliche Studenten-/Studierendenwerk oder die Studierendenvertretung (AStA, StuRa) an der Hochschule sowie Lohnsteuerhilfevereine.

Krankenkasse: Studierende können bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung der Eltern versichert bleiben, wenn sie maximal 470 Euro monatlich verdienen (Stand 2021).
Die Krankenkassen informieren zu allen Fragen rund um das Thema Sozialversicherungspflicht und zu Krankenkassenbeiträgen.

Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V.

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (DAKA) bietet eine Möglichkeit, Studierende bei der Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums vorübergehend finanziell zu unterstützen. Das DAKA-Darlehen ist zinslos, lediglich Verwaltungskosten entstehen.

Voraussetzungen für ein DAKA-Darlehen: Immatrikulation an einer Hochschule, auf eine Finanzhilfe angewiesen sein und eine Bürgschaft als Sicherheit stellen. DAKA-Darlehen können auch als Auslandsförderung beantragt werden.

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit finanziert die Lebenshaltungskosten für Studierende, die maximal 44 Jahre alt sind, während des Studiums und unabhängig vom Studienfach. Der Studienkredit ist kombinierbar mit der BAföG-Förderung, dem BAföG-Bankdarlehen und mit einem Bildungskredit.

Je nach Wunsch werden monatlich zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt. Die Zinsen auf die aktuelle Kreditsumme werden jeweils vor der Auszahlung monatlich abgezogen und es muss ein Leistungsnachweis spätestens zum 6. Semester vorgelegt werden.

Bildungskredit

Studierende können bis zu dem Monat, in dem sie 36 Jahre alt werden einen Bildungskredit aus dem Bildungsprogramm der Bundesregierung beantragen. Sie müssen als Vollzeitstudierende immatrikuliert sein und dürfen nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studieren. Das Kreditvolumen liegt zwischen 1.000 Euro und 7.200 Euro. Der Bildungskredit hat einen sehr günstigen Zinssatz und wird bis zu 24 Monate gewährt, auch eine Einmalzahlung bis zu 3600 Euro ist möglich.

Informationen und ein Beratungsangebot bietet das Bundesverwaltungsamt.

Kredite und Darlehen

Da ein Kredit meistens eine sehr teure Form der Studienfinanzierung ist, sollte er nur aufgenommen werden, wenn Unterstützung durch die Eltern, BAföG, Stipendien oder ein Nebenjob nicht ausreichen.

Um einen Studienkredit zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses zu nutzen, sollte zunächst der Kreditbedarf abgeschätzt werden und überlegt werden, bis wann der Kredit abgezahlt werden kann. Dazu sollte eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich sollten mehrere Angebote verglichen werden. Informationen zu Vertragsdetails wie Sondertilgungsmöglichkeiten und Rückzahlungsbedingungen sollten genau geprüft werden. Es gibt verschiedene Banken und Sparkassen, die Kredite für Studierende anbieten.

Studienfonds

Studienfonds funktionieren anders als ein Studienkredit, die Rückzahlung beginnt erst mit dem Beginn des Berufslebens. Die Rückzahlung folgt dem Solidarprinzip. Wer aus einem Studienfonds gefördert wird, zahlt später einen festen Prozentsatz des Einkommens über eine festgelegte Dauer zurück. Zu beachten ist, dass der Rückzahlungsbeitrag vom Darlehensbeitrag abweichen kann.

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