Hochschul-ABC


Die wichtigsten Begriffe zu Studium und Hochschule werden hier erklärt.
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Akademisches Auslandsamt

siehe „International Office“

Akkreditierung

Akkreditierung bezeichnet die Qualitätssicherung der Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Die Akkreditierung erhalten die Studiengänge einer Hochschule nach einem externen Begutachtungsverfahren, das der Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit von Studiengängen dient. Entweder werden die Studiengänge von externen Akkreditierungsagenturen begutachtet (Programmakkreditierung) oder das Qualitätssicherungssystem der Hochschule (Systemakkreditierung). Über die Akkreditierung, die in der Regel nach 5 Jahren zu erneuern ist, entscheidet der Akkreditierungsrat als gemeinsame Einrichtung der Länder auf Grundlage des Studienakkreditierungsstaatsvertrags.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist ein Organ der verfassten Studierendenschaft. Er vertritt die Studierendenschaft, führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments (StuPa) aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft. Der AStA vertritt die Interessen der Studierendenschaft (z.B. gegenüber dem Rektorat oder dem Präsidium). Der AStA übernimmt aber nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern hilft den Studierenden als ständiger Ansprechpartner bei Problemen weiter.

Alumni

(Plural von Alumnus, Alumna) (von lat. alere= ernähren, aufziehen) Absolvent*innen der Hochschule, Ehemalige

Audimax

Auditorium Maximum, oder auch kurz nur Audimax, ist der größte Hörsaal einer Hochschule.

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

In NRW wird die Vergabe der Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Studiengängen aufgeteilt: Abzüglich der Plätze in den sogenannten Sonderquoten (z.B. Härtefälle, Bildungsausländer, Zweitstudium) werden 20 % der Studienplätze nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Die übrigen 80 % der Plätze werden über das „Auswahlverfahren der Hochschule“ aufgeteilt. Hier darf jede Hochschule im Rahmen vorgegebener Regeln entscheiden, wie die Studienplätze vergeben werden. Z.B. verbessert sich bei einigen Hochschulen die HZB Note je Wartesemester um 0,1. Manche Hochschulen berücksichtigen Motivationsschreiben, abgeleistete Dienste oder berufliche Ausbildungen.

Bachelor

Mit dem Beschluss der zuständigen Minister 1999 in Bologna zur Verwirklichung eines Europäischen Hochschulraums wurde das zweistufige Bachelor/Master-System eingeführt. An die Stelle der Magister- und Diplom-Studiengänge traten nach und nach der Grad des Bachelors als erster berufsqualifizierender Abschluss und der Master als weiterführender Abschluss. Je nach Ausrichtung des Studiengangs wird ein entsprechender Bachelortitel vergeben. so. z.B. Bachelor of Arts (B. A.), den Bachelor of Science (B. Sc.) oder Bachelor of Engineering (B. Eng.).

BAföG

Die Abkürzung steht für BundesAusbildungsrderungsGesetz. Mit der staatlichen Ausbildungsförderung sollen junge Menschen eine Ausbildung finanzieren können, wenn sie oder ihre Familie dazu nicht in der Lage sind. Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (Geschenk!) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.

Campus

Die Gesamtanlage einer Universität nennt man Campus.

Credit Points

Credit-Points (CP) dienen Studierenden als Maßstab, die zu erwartende Arbeitsbelastung (Workload) in ihrem jeweiligen Studiengang einzuplanen. Sie sind unabhängig von der Benotung der erbrachten Leistung.

Das System soll der einfacheren Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im europäischen Hochschulraum dienen.

Richtwert der Berechnung sind

  • 1 Credit Point = ca. 30 Arbeitsstunden/Pro Semester/Pro Modul
  • Unterteilt in Präsenzstunden und Eigenstudium
  • Pro Semester zu leisten = 30 Credit Points

Bachelor

  • Für einen sechssemestrige Bachelor-Studiengang müssen 180 ECTS-Punkte gesammelt werden.
  • Für einen achtsemestrigen Studiengang 240 ECTS-Punkte.

siehe auch Workload & ECTS

Cum tempore (c.t.) / akademisches Viertel

Als akademisches Viertel wird die Viertelstunde bezeichnet, die eine Lehrveranstaltung später startet. So beginnt bspw. eine Vorlesung, die mit 16 Uhr c.t. (lat.: cum tempore = „mit Zeit“) angegeben ist, tatsächlich erst um 16.15 Uhr.

Dekanat

Das Dekanat koordiniert und leitet die Aufgaben/Tätigkeiten der jeweiligen Fakultät (Fachbereichs).

Dienst (FSJ, BFD o.ä.)

Das Ableisten eines Dienstes kann im Bewerbungsverfahren der zulassungsbeschränkten Studiengänge positiv berücksichtigt werden. Als Dienst ist z.B. das Ableisten eines freiwilligen Wehrdienstes, ein FSJ o.ä. gemeint. Was konkret von der Hochschule als Dienst anerkannt wird, regelt die jeweilige Hochschule.

Dozentin und Dozent

Lehrende an Hochschulen oder in anderen Bereichen der Erwachsenenbildung werden als Dozentinnen oder Dozenten bezeichnet. Dazu gehören Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Lehrbeauftragte.

Duales Studium

„Dual“ steht hierbei für die Verknüpfung von Theorie und Praxis, also von akademischem Lernen an einer Hochschule und dem Erwerb beruflicher Kenntnisse in einem Unternehmen. Dabei sind die Inhalte von Praxis und Studium in der Regel eng miteinander verbunden. Die Gewichtung und auch Ausrichtung der praktischen Anteile sind jedoch sehr unterschiedlich. Neben ausbildungsintegrierten Studiengängen, bei denen neben dem Studien- auch ein Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf erlangt wird, gibt es zudem praxisintegrierte Studiengänge, bei denen längere Praxisphasen ins Studium eingebaut sind, jedoch kein Berufsabschluss erworben wird. Ferner werden berufsintegrierte Studiengänge angeboten, die eine berufliche Ausbildung bereits voraussetzen und parallel zur beruflichen Tätigkeit absolviert werden. Auch die zeitliche Organisation und damit verbunden die jeweilige Regelstudienzeit kann je nach Modell und Hochschule stark variieren.

Eignungsprüfung

Für einzelne Studiengänge, z.B. „Gestaltung“, „Musik“ oder „Architektur“ wird die besondere Fähigkeit der Bewerbenden, die für den jeweiligen Studiengang nötig ist, geprüft. Erst nach bestandener Eignungsprüfung ist eine Bewerbung für den jeweiligen Studiengang möglich.

Einführungswoche

siehe „O-Woche“

Einschreibung

siehe „Immatrikulation“

Erasmus

Das Förderprogramm der Europäischen Union unterstützt Studierende bei einem Auslandsaufenthalt an europäischen Partnerhochschulen.

European Credit Transfer System (ECTS)

European Credit Transfer System vereinfacht die Anerkennung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, z.B. wenn Teile des Studiums an einer ausländischen Partnerhochschule oder einer anderen inländischen Hochschule absolviert werden. Jeden Lehrveranstaltungen bzw. Studien- und Prüfungsleistungen wird eine bestimmte Anzahl an Credit Points zugeschrieben, an welcher die Hochschulen den Workload ablesen und diesen einfacher übertragen/anerkennen können. Die erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen sind dem Transcript of record zu entnehmen bzw. werden dort dokumentiert.

Exmatrikulation

Durch eine Exmatrikulation erlischt der Studierendenstatus. Studierende können sich freiwillig exmatrikulieren oder werden ggf. automatisch exmatrikuliert. Gründe sind z.B. ein freiwilliger Abbruch des Studiums, eine endgültig nicht bestandene Prüfung oder das erfolgreiche Bestehen des Studiums.

Fachbereich

Als Fachbereich wird die fachliche Einheit von Hochschulen bezeichnet. Als Student oder Studentin gehört man also immer einem Fachbereich an. Der Fachbereichsrat (oder Fakultätsrat/-konferenz) ist das steuernde Gremium des Fachbereichs, in dem auch studentische Vertreter und Vertreterinnen sitzen, die regelmäßig neu gewählt werden.

Fachhochschule

Eine Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften ist eine Hochschule, die im Unterschied zu Universitäten einen stärkeren Fokus auf die Anwendung erlernten Wissens legt. Dies äußert sich in der Praxiserfahrung der Dozierenden und der zahlreichen Kooperationen mit Unternehmen. Die Abschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten sind gleichwertig. An einer Fachhochschule ist ein Studium auch mit einer Fachhochschulreife möglich, an Universitäten nicht.

Fachschaft / Fachschaftsrat

Als Fachschaft wird eine Institution der studentischen Selbstverwaltung und Interessensvertretung an Hochschulen bezeichnet.

Fachsemester

Als Fachsemester zählen die Semester, in denen man an einer Hochschule immatrikuliert ist und in einem Fach studiert. Beantragt man z. B. ein Urlaubssemester, so werden die Hochschulsemester weiter gezählt, jedoch nicht die Fachsemester.

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung unterstützt bei fachbezogenen Fragen im oder vor dem Studium. An einigen Hochschulen gibt es studentische und akademische (professorale) Fachstudienberatungen.

Fakultät

siehe „Fachbereich“

Gasthörerschaft

Wer an einer Hochschule Lehrveranstaltungen besuchen möchte, um sich weiterzubilden, kann eine Gasthörerschaft beantragen. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist hierfür nicht erforderlich. Gasthörer und Gasthörerinnen sind jedoch nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

Härtefallantrag

Mit einem Härtefallantrag können Umstände geltend gemacht werden, die die sofortige Zulassung zum Studium begründen. Für die Fälle außergewöhnlicher Härte werden bis zu fünf Prozent der jeweils verfügbaren Studienplätze vorgehalten.

Hochschulsemester

Als Hochschulsemester gelten alle Semester, in denen man an einer Hochschule immatrikuliert ist, diese können von der Anzahl der Fachsemester abweichen, siehe Fachsemester.

Hochschulstart

Hochschulstart ist eine Serviceplattform der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Sie koordiniert die Bewerbungen für grundständige Studiengänge und ist zuständig für die Durchführung des Zentralen Vergabeverfahrens von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen.

Immatrikulation

Matrikel ist ein traditioneller Begriff für das Verzeichnis der Studierenden an einer Hochschule. Insofern ist die Immatrikulation der Eintrag in das Verzeichnis und wird umgangssprachlich auch als Einschreibung bezeichnet (siehe auch Exmatrikulation).

International Office

Das International Office ist die zentrale Serviceeinrichtung für alle internationalen Angelegenheiten. Das Team berät Studierende, Forschende und Lehrende, die einen Auslandsaufenthalt planen, eine Partnerschaft aufbauen wollen oder nur das passende Förderprogramm beziehungsweise Stipendium suchen. Ausländische Studierende, Forschende und Lehrende werden durch das International Office bei ihrem Studium und ihrem Gastaufenthalt an der deutschen Hochschule von der Planung bis zur Umsetzung ihres Aufenthaltes begleitet.

Junior-Studium (Schüler-Studium, Studieren ab 15)

Leistungsstarken und besonders motivierten Schülerinnen und Schülern bieten einige Hochschulen an, bereits vor dem Abitur an regulären Veranstaltungen des Wunschstudiengangs teilzunehmen und ggfs. Prüfungen abzulegen. Die angebotenen Veranstaltungen sind in der Regel Einführungsveranstaltungen aus dem ersten Studienjahr. Die Teilnehmenden können dadurch schon früh Hochschulluft schnuppern und erste Leistungsnachweise für das spätere Studium sammeln.

Kolloquium

Das Kolloquium ist eigentlich eine Art wissenschaftliches Gespräch. Es kann ergänzend zu anderen Prüfungsformen, z. B. Ausarbeitung, als studienbegleitende Prüfung oder als Teil der Bachelorprüfung erfolgen, in dem ein Austausch über die fachliche Einordnung des eigenen Themas in überfachliche und berufspraktische Zusammenhänge stattfindet.

Kommilitonin und Kommilitone

Kommilitone ist ein traditioneller Begriff mit einer Ableitung aus dem Lateinischen, etwa im Sinne von „Mitstreiter“. Er steht für Mitstudierende oder Studienkolleginnen und -kollegen.

Losverfahren

Das Losverfahren ist eine spezielle Form der Studienplatzvergabe nach dem Zufallsprinzip. Die Hochschule führt das Losverfahren erst dann durch, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) durchgeführt wurden und trotzdem noch Studienplätze unbesetzt sind. In das Losverfahren werden auch Studienplätze aufgenommen, die aufgrund eines Rücktritts von der Immatrikulation wieder frei geworden sind. Am Losverfahren können auch diejenigen teilnehmen, die sich vorher nicht für einen Studiengang beworben haben.

Master

Der Master-Grad ist der weiterführende Abschluss nach dem Bachelor. Ein konsekutiver Masterstudiengang baut inhaltlich direkt auf einem Bachelorstudiengang auf. Ein weiterbildender Masterstudiengang setzt eine Phase der Berufstätigkeit voraus. Insgesamt haben ein Bachelorstudiengang und der dazugehörige konsekutive Master immer eine Regelstudienzeit von 10 Semestern.

Matrikelnummer

Jeder und jede Studierende bekommt mit der Einschreibung eine individuelle Matrikelnummer zugewiesen, die ihn oder sie im Personenverzeichnis der Hochschule eindeutig identifiziert.

Mensa

Eine Mensa ist die Kantine in einer Universität. Hier können Studierende Mahlzeiten zu sich nehmen.

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch gibt es für jeden Studiengang und fasst das Lehrangebot eines Studiengangs verbindlich zusammen. Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden dort beschrieben, Modulnummern aufgelistet, Titel, Inhalte, Lernziele, Workload, Prüfungsformen etc. genau festgelegt.

N.c. (Numerus clausus)

Lat. numerus für ‚Zahl, Anzahl‘ und clausus für ‚geschlossen‘ und bedeutet etwa ‚beschränkte Anzahl‘. Der NC gibt an, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist und somit nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vergeben werden kann. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach einem festgelegten Verfahren. Der NC gibt die Auswahlgrenzen (z.B. Note und Wartesemester) der vergangenen Bewerbungsverfahren an. Die Auswahlgrenzen der Bachelorstudiengänge sind keine feststehenden Werte, die im Vorfeld durch die Hochschule festgelegt werden, sondern wurden durch die Bewerberinnen und Bewerber in den vorherigen Bewerbungsverfahren bestimmt.

Nachteilsausgleich

Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung (körperliche Behinderung, eine chronische/psychische Erkrankung) können im Verlauf eines Studiums sowie bei Prüfungen besondere Situationen entstehen. Beispielsweise müssen Anwesenheitspflichten erfüllt sein und Praktika oder Auslandsaufenthalte während des Studiums absolviert werden. Dies können Studierende mit Beeinträchtigungen oft nicht in der vorgegebenen Weise oder in der vorgesehenen Zeit erbringen. Ein Nachteilsausgleich kompensiert individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen im Studium.

Nomen nominandum bzw. nomen nescio (N.N.)

Nomen nominandum (lat.: zu nennender Name) bzw. nomen nescio (lat.: Name unbekannt) abgekürzt „N.N.“, ist die Bezeichnung, die hinter einer Lehrveranstaltung steht, bei der noch keine Lehrperson feststeht.

O-Woche (Orientierungswoche)

In der O-Woche (oder O-Phase) bekommen die Erstsemester wichtige Informationen über ihren Studiengang und die Studienorganisation. Die O-Woche ist i.d.R. vor dem Vorlesungsbeginn terminiert und sollte unbedingt besucht werden.

Plagiat

Plagiat ist die widerrechtliche Aneignung geistiger Leistungen anderer. Darum wird die Übernahme von fremdem Gedankengut durch korrekte wissenschaftliche Zitate, Bildnachweise und Literaturangaben gekennzeichnet.

Promotion

Das Wort ist abgeleitet vom lateinischen promovere = vorwärtsbewegen; befördern und bedeutet, dass jemand die Doktorwürde erlangt. In der Regel geschieht das durch das Verfassen der Dissertation (Doktorarbeit).

Prüfungsamt

Die Prüfungsämter in den Fachbereichen/Fakultäten sind zuständig u. a. für die Prüfungsorganisation, Termine, An- und Abmeldung, Anerkennung von Prüfungsleistungen und die Ausstellung der Zeugnisse.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die einzelnen Studiengänge, deren Ablauf und Inhalte sowie die vorgesehenen Prüfungen fest.

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit gibt die Anzahl der Semester an, die bis zum Abschluss eines Studiengangs nach der Prüfungs- oder Studienordnung des jeweiligen Studiengangs an der jeweiligen Hochschule vorgesehen ist. Sie gewährleistet Studierenden, dass das Studium und die damit verbundene Lehre und auch Prüfungen in der angegebenen Anzahl der Semester angeboten und auch absolviert werden kann. Die individuelle Studienzeit kann diese Anzahl auch unter- oder überschreiten.

Rückmeldung

Mit der Überweisung des Semesterbeitrags melden sich Studierende an der Hochschule zurück, dokumentieren so, dass sie auch im folgenden Semester weiter studieren wollen. Eine Erinnerung gibt es immer rechtzeitig vom Immatrikulationsamt bzw. Studierendensekretariat.

Selbststudium

Als Selbststudium wir die Zeit bezeichnet, welche für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen als auch für die Prüfung eigenständig aufgebracht wird bzw. werden muss.

Semester / Semesterzeiten

Semester leitet sich aus dem Lateinischen "semestris" ab und bedeutet sechsmonatig. Ein Semester ist also ein Studienhalbjahr an einer Hochschule. An den meisten Universitäten geht dieses jeweils vom 01.10.-31.03. (Wintersemester) und vom 01.04.-30.09. (Sommersemester). An den meisten Fachhochschulen beginnen die Semester jeweils einen Monat früher: 01.09.-28./29.02. (Wintersemester) und 10.03.-31.08. (Sommersemester).

Semesterticket

Das Semesterticket ist der Fahrausweis für Studierende, mit dem die beteiligten öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden dürfen.

Seminar

Das Seminar ist eine Veranstaltungsform, bei der es ein aktives Miteinander z.B. in Form von Diskussionen zwischen Dozierenden und Studierenden gibt. Teilweise werden Seminare durch die Studierenden selbst gestaltet (z.B. durch Referate).

SHK - Studentische Hilfskräfte

Studentische Hilfskräfte sind Studierende, die im Bereich der Universität als Aushilfskräfte arbeiten.

sine temporare (s.t.)

Beginnt eine Veranstaltung pünktlich um 9:00 Uhr, wird die Uhrzeit mit 9 Uhr s.t. (lat.: sine temporare = „ohne Zeit“) angegeben.

Sozialbeitrag/Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag ist der Betrag, der pro Semester von jedem und jeder Studierenden erhoben wird. Er setzt sich in der Regel zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Studierendenbeitrag für den AStA.

Staatsexamen

Beim Staatsexamen handelt es sich um eine akademische Abschlussprüfung, die nicht von der Hochschule, sondern von einer staatlichen Behörde abgenommen wird. Das Studium der Human-, Zahn- und Tiermedizin, der Rechtswissenschaft, der Pharmazie sowie das Studium einiger Lehrämter schließen mit dem Staatsexamen ab.

Stipendium

Als Stipendium wird eine finanzielle und/oder ideelle Unterstützung (u.a. für Studierende) bezeichnet. In Deutschland gibt es verschiedene Stiftungen, die Begabte fördern. Generell gilt: Nicht nur Einser-Abiturienten und -studierende haben eine Chance, ein Stipendium zu erhalten.

Studienfachberatung

siehe „Fachstudienberatung“

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan ist Teil der Prüfungsordnung. Es gibt ihn für jeden Studiengang. Er beinhaltet einen inhaltlich sowie organisatorisch möglichen Ablauf aller Pflicht- und-Wahlpflichtfächer, so dass der jeweilige Studiengang in Regelstudienzeit erfolgreich absolviert werden kann.

Studierendenservice / Studierendensekretariat / Immatrikulationsamt / Service Office für Studierende o.ä.

Der Studierendenservice oder das Studierendensekretariat ist für alle organisatorischen Angelegenheiten rund um das Studium zuständig. Hierzu gehören in der Regel Bewerbungen und Zulassungen zum Studium sowie Einschreibungen, Rückmeldungen, Beurlaubungen und Exmatrikulationen.

Studierendenwerk

Das Studierendenwerk (auch oft Studentenwerk) ist eine an den Hochschulen bestehende Service-Einrichtung, die sich um verschiedene studentische Belange kümmert. Es betreibt die Mensa, vermittelt Wohnheimplätze, gibt Auskünfte zum BAföG, unterhält Kindertagesstätten und bietet verschiedene Beratungsmöglichkeiten.

SWS (Semesterwochenstunden)

Die Semesterwochenstunden (SWS) sind die Maßeinheit für die Präsenzzeit. Sie zeigen den zeitlichen Umfang einer Lehrveranstaltung in einem Semester an. Soll eine Vorlesung beispielsweise zwei SWS umfassen, so bedeutet dies, dass man im Semester während der Vorlesungszeit zwei Stunden (2x 45 Minuten) pro Woche für diese Vorlesung einplanen muss.

Talentscouting

Talentscouting ist ein Landesprogramm zur Unterstützung leistungsstarker und talentierter Schülerinnen und Schüler aus Familien ohne akademische Erfahrung.

TMS (Test für Medizinische Studiengänge)

Als Test für Medizinische Studiengänge (TMS) oder kurz Medizinertest bezeichnet man den spezifischen Studieneignungstest für das Studium der Human-, Zahn- und Tiermedizin.

Transcript of Records (ToR)

„Transcript of Records“ ist eine Leistungsübersicht bisher erbrachter Leistungen aus dem Studium an der jeweiligen Hochschule. Er beinhaltet also eine Aufführung der belegten Kurse, deren Titel und Modulnummer und erworbene Credit-Points. Eine Leistungsübersicht benötigt man insbesondere als Leistungsnachweis für BAföG, bei einem Fach- und Hochschulwechsel oder bei einem Auslandsstudium, um erfolgreich absolvierte Prüfungen und dadurch erworben Credit-Points nachzuweisen und sich ggfs. anrechnen zu lassen.
Siehe „European Credit Transfer System“.

Tutorium

In einem Tutorium werden die Lerninhalte einer Vorlesung oder eines Seminars wiederholt oder praktische Übungen näher erläutert. Durchgeführt werden diese Tutorien in der Regel von Studierenden aus höheren Semestern.

Universität

Eine Universität ist eine Hochschule, die im Unterschied zu Fachhochschulen einen stärkeren Fokus auf die Wissenschaft legt. Während sich das Studienangebot an Fachhochschulen und Universitäten teilweise ähnelt, ist die Ausgestaltung der einzelnen Studiengänge unterschiedlich. Klassische Natur- und Geisteswissenschaften sowie Jura, medizinische Studiengänge und Lehramt werden außerdem nur von Universitäten angeboten. Das Studium an einer Universität setzt i.d.R. die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine berufliche Qualifikation voraus.

Urlaubssemester

In bestimmten Fällen (Auslandsstudium, freiwilliges Praktikum, Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit, Pflege von Angehörigen, Unternehmensgründung) können Studierende ein Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt, was dazu führt, dass in dieser Zeit kein Bezug von BaföG möglich ist.

Vorkurs

Als Vorkurs bezeichnet man einen Einführungskurs zur Vorbereitung auf ein bestimmtes Studienfach.

Vorlesung

Eine Vorlesung ist eine Veranstaltungsform, in der hauptsächlich die Dozierenden zu wissenschaftlichen Themen sprechen und Studierende zuhören sowie mitschreiben bzw. Notizen machen.

Vorlesungsfreie Zeit

Die vorlesungsfreie Zeit wird auch gerne als Semesterferien bezeichnet. Sie schließt sich an die Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters an. In dieser Zeit finden keine regulären Lehrveranstaltungen statt. Studierende nutzen die Wochen für Praktika, zum Anfertigen von Hausarbeiten, zur Vorbereitung auf Prüfungen – und natürlich zur Erholung.

Vorlesungsverzeichnis

Im Vorlesungsverzeichnis werden alle Lehrveranstaltungen, die an einer Hochschule angeboten werden, aufgeführt. In der Regel wird es digital zur Verfügung gestellt.

Wahlpflichtfach

Neben den Modulen, die als Pflichtfächer im Stundenplan für das jeweilige Semester fest vorgesehen sind, gibt es in den meisten Studiengängen einen Wahlpflichtkatalog. Aus diesem können Studierende Module frei wählen und damit dem Studium selber ein bestimmtes Profil oder eine Vertiefungsrichtung geben.

Wartesemester

Ein Wartesemester bezeichnet die Zeit, in der Studienbewerber und Studienbewerberinnen nach dem Erwerb ihrer Fachhochschulreife oder ihres Abiturs an keiner Hochschule im deutschen Bundesgebiet eingeschrieben sind. Sie verbessern die Chancen bei der Bewerbung auf zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die Wartesemester werden nach den jeweiligen Semesterzeiten an den Hochschulen gezählt.

Workload

Workload ist im Studium die Bezeichnung für den berechneten Zeitaufwand pro Modul bzw. Lehrveranstaltung. Dazu gehört sowohl die Präsenzzeit, also die Zeit, die man in der Hochschule oder in Videokonferenzen in Vorlesungen, Seminaren, Übungen verbringt, als auch die Zeit, die als Selbststudium bezeichnet wird. Da diese je nach persönlichem Aufwand unterschiedlich sein kann, ist die Angabe des Workloads vor allem eine Berechnungsgröße für die Vergabe der Credit Points (1CP=25-30 h).

Zentrale Studienberatung (ZSB)

Die Zentrale Studienberatung ist eine Anlaufstelle für Hilfesuchende im universitären Bereich. Sie informiert, berät, hilft und unterstützt Studieninteressierte und Studierende in allen Studienphasen.

Zugangsvoraussetzung

Die (Fach-)hochschulreife oder eine gleichwertige berufliche Bildung berechtigt zum Studium an einer Hochschule. Für manche Studiengänge sind darüber hinaus Voraussetzungen zu erfüllen, bspw. eine bestandene Eignungsprüfung, ein Vorpraktikum (oder bei Masterstudiengänge auch häufig eine bestimmte Abschlussnote).

Zulassungsbeschränkung

siehe „N.c.“

Zweithörerschaft

Studierende haben die Möglichkeit, an anderen Hochschulen eine Zweithörerschaft zu beantragen, und somit dort Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen.

Zweitstudium

Wer vom Studieren gar nicht genug bekommen kann und sich anderweitig bilden möchte, kann sich nach erfolgreichem Abschluss für ein zweites Studium bewerben. Wichtig ist auch hier, sich über die Möglichkeiten und Bewerbungsverfahren an der jeweiligen Hochschule zu erkundigen.

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
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