Für einzelne Studiengänge, z.B. „Gestaltung“, „Musik“ oder „Architektur“ wird die besondere Fähigkeit der Bewerbenden, die für den jeweiligen Studiengang nötig ist, geprüft. Erst nach bestandener Eignungsprüfung ist eine Bewerbung für den jeweiligen Studiengang möglich.

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
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