Wer an einer Hochschule Lehrveranstaltungen besuchen möchte, um sich weiterzubilden, kann eine Gasthörerschaft beantragen. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist hierfür nicht erforderlich. Gasthörer und Gasthörerinnen sind jedoch nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
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