Die (Fach-)hochschulreife oder eine gleichwertige berufliche Bildung berechtigt zum Studium an einer Hochschule. Für manche Studiengänge sind darüber hinaus Voraussetzungen zu erfüllen, bspw. eine bestandene Eignungsprüfung, ein Vorpraktikum (oder bei Masterstudiengänge auch häufig eine bestimmte Abschlussnote).

Ein Angebot der Westfälischen Hochschule – finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
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